Umstrittener Immobilienbesitzer Kuhlmann muss sich vor dem Amtsgericht St. Georg verantworten

St. Georg. Vor dem Amtsgericht St. Georg hat die juristische Aufarbeitung eines der größten Hamburger Mieten-Skandale der vergangenen Jahre begonnen. Beklagt in einem ersten von zahleichen noch folgenden Zivilverfahren ist der ehemalige CDU-Politiker und frühere Deputierte der Sozialbehörde, Thorsten Kuhlmann. Als Inhaber mehrerer Hundert Wohnungen in Hamburg soll er über Jahre zu viel Geld von Ämtern und Behörden kassiert haben. Die Wohnungen waren fast ausnahmslos an Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose vermietet, für die städtische Stellen Geld an den Vermieter überwiesen. Dabei soll Kuhlmann geschummelt haben, wo es nur ging. Auch ein Strafprozess ist in Vorbereitung.

Der erste der anstehenden Zivilprozesse - in ihm geht es um eine Rückforderung des Jobcenters "team.arbeit. hamburg" von etwa 18 000 Euro aus elf Mietverhältnissen in einem Mehrfamilienhaus an der Billstedter Hauptstraße - gab wenig Anlass zur Hoffnung, die Parteien würden sich vielleicht schnell und gütlich einigen. "Nach all dem, was vorgefallen ist, werden wir keine Zugeständnisse gegenüber Herrn Kuhlmann mehr machen", sagte Tobias Beckmann, Rechtsanwalt von "team.arbeit.hamburg". Kuhlmanns Prozessvertreter Thilo Mentzel rügte die aus seiner Sicht mangelhafte Aufstellung der Einzelsummen, die Kuhlmann angeblich schulde: "Die Möglichkeit eines Vergleiches sehe ich nicht. Auf Basis vernünftiger Zahlen können wir aber vielleicht eine Einigung erzielen." Kuhlmann selbst war am Freitag nicht anwesend. Am Mittwoch und Donnerstag kommender Woche beginnen zwei weitere Zivilprozesse gegen Kuhlmann im Amtsgericht St. Georg - dort wird es um andere Mietverhältnisse gehen. Weitere Klageverfahren sind in Blankenese, Bergedorf, Wandsbek, Harburg und am Amtsgericht Mitte anhängig. Insgesamt fordert die Stadt 670 000 Euro von Kuhlmann zurück.

Die Staatsanwaltschaft hat den Fall unterdessen strafprozessual zur Anklage gebracht. Hier geht es um gewerbsmäßigen Betrug in 223 Fällen, wie Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers bestätigt: "Wir gehen davon aus, dass der Vermieter sich eine zusätzliche Einnahmequelle von erheblichem Umfang verschaffen wollte."