20-Jährige ließ Wohnung ihres Großvaters ausräumen. 17 Monate Gefängnis für ihren Komplizen

Neustadt. Sie führte ein privilegiertes Leben und wurde von ihrer Familie großzügig finanziell unterstützt. Doch für Clarissa L.* war das alles nicht genug. Handyschulden, der ersehnte Führerschein - mehr Geld musste her, die Gefühle anderer hatten in ihren Überlegungen offenbar keinen Platz. Also ließ die 20-Jährige kurzerhand die Wohnung ihres wohlhabenden Großvaters, 78, ausräumen, ein Bekannter von ihr erbeutete Kunstgegenstände im Wert von rund 140 000 Euro.

Jetzt erhielt die junge Frau die strafrechtliche Quittung für ihr Handeln: Das Amtsgericht Hamburg-Mitte verhängte für die Heranwachsende eine Jugendstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Zudem muss Clarissa L. 15 Arbeitsleistungen à sechs Stunden absolvieren. Andreas H.*, 27, der den Diebstahl ausführte, erhielt ein Jahr und fünf Monate Haft. Diese Strafe für den vielfach vorbestraften Mann könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte die Vorsitzende Richterin.

"Was ich gemacht habe, ist unverzeihlich", hatte die Angeklagte im Prozess unter Tränen gesagt. Sie wünschte, sie könne die Tat "wiedergutmachen". Ihr Großvater Alfons J. hatte als Zeuge erzählt, wie sehr ihm der Verlust der Kunstgegenstände zu schaffen mache. Das meiste waren Sammlerstücke, vor allem an einem Aquarell von Max Liebermann, das auf rund 40 000 Euro geschätzt wurde, habe sein Herz gehangen. Auch die mittlerweile verstorbene Großmutter von Clarissa sei durch die Geschehnisse "sehr belastet" worden, hatte das Opfer ausgesagt. Er hoffe inständig, dass er eines Tages zumindest seine Lieblingsstücke zurückbekomme. Das meiste hatte Andreas H. nach eigener Aussage an einen Hehler verkauft, der die Sachen als "Plünnkram" bezeichnet und ihm nur 4600 Euro dafür gezahlt habe.

Die Tat habe bei den Großeltern von Clarissa L. "emotionales Leid" verursacht, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Zudem habe sie zu einem Riss in der Familie geführt. Die Angeklagte stehe erst "am Anfang", sich wirklich mit dem von ihr begangenen Unrecht auseinanderzusetzen. "Es besteht ganz langfristiger Erziehungsbedarf."

* Namen geändert