Das Alkoholkonsumverbot im HVV gilt seit dem 1. September 2011. Seit dem 1. Oktober wird bei Missachtung eine Strafe von 40 Euro fällig. Kontrolliert wird das Einhlaten des Verbots von Fahrscheinprüfern und Sicherheitsmitarbeitern. Es gilt in allen U- und S-Bahnen, in den Zügen von Metronom und EVB. Ausgenommen sind die Nord-Ostsee-Bahn, Nordbahn und DB Regio, die auch Richtung Schleswig-Holstein fahren, wo es kein Verbot gibt. Ausgenommen sind auch die Hadag-Fähren. Dort wird Bier sogar verkauft!