Es war wohl einer dieser Tage. Ein Tag, an dem nichts wirklich rund zu laufen scheint. Da bedarf es dann nur noch eines Funkens, um eine Explosion der Emotionen auszulösen. Natalia D. und Mary A. haben wohl beide zur selben Zeit einen dieser miesen Tage erwischt. Und weil der Zufall es wollte, dass sich die beiden bis dato völlig unbekannten Frauen in dieser Stimmung begegneten, kam es zum Eklat. Es war eine simple Geste, an der sich der Zoff entzündete - und mit einem geschwollenen Auge und einer dicken Lippe endete.

Ihr bisweilen offenbar überschäumendes Temperament hat Natalia D. jetzt im Prozess vor dem Amtsgericht eisern im Griff. Zuckersüß lächelt die aparte 23-Jährige, die sich wegen Körperverletzung und Beleidigung verantworten muss, und streicht in einer koketten Bewegung ihre wasserstoffblonde Mähne aus dem sorgfältig geschminkten Gesicht. Die angehende Studentin war es, die laut Anklage wie eine Furie bei einer Auseinandersetzung im Straßenverkehr auf eine andere Frau zustürmte, sie mit einer wüsten Beleidigung belegte und ihr dann mit mindestens zwei Faustschlägen Verletzungen im Gesicht zufügte.

Im Nachhinein findet es Natalia D. "alles andere als angenehm, wenn zwei Mädchen sich streiten. Ich wollte sie nicht verletzen." Alles habe an jenem Januartag damit begonnen, dass an der Kennedybrücke bei ihrem betagten Smart der "Motor abgestorben" sei. Sie habe den Warnblinker angeschaltet und versucht, den Wagen neu zu starten. Als sie langsam weitergerollt sei, habe eine Frau im Auto hinter ihr die Hand vors Gesicht gehalten - eine Bewegung, die sie als eine "Scheibenwischer-Geste" interpretierte. Zudem habe ihre Kontrahentin ihr Fahrzeug geschnitten. An einer roten Ampel habe die Frau sie auch noch verbal provoziert: "Guck dich doch mal an, wie blöd du bist!", habe die Autofahrerin geschimpft. "Kannst du nicht fahren, bist du zu dumm dazu?"

Zufällig habe sie bis nach Winterhude denselben Weg gehabt wie die andere Autofahrerin. Als diese dort geparkt habe, sei sie ebenfalls aus dem Wagen gestiegen. "Dann haben wir uns gegenseitig geschubst", schildert Natalia D. die Eskalation des Streits. "Dann hat sie ausgeholt, ich habe auch ausgeholt, und da habe ich sie versehentlich geschlagen. Ich wollte das gar nicht und war selber schockiert." Dies mutet eher wie die Darstellung eines Opfers an, das sich in einer Notsituation zur Wehr setzt. Doch da bleiben immer noch die zwei Verletzungen, die Mary A. davontrug, eine am Auge und eine am Mund. "Die können ja wohl kaum durch einen einzigen Schlag entstanden sein", kleidet der Amtsrichter seine Zweifel in Worte. Außerdem könne er nicht nachvollziehen, warum Natalia D. der anderen Frau hinterhergefahren sei. "Die Sache war doch erledigt. Warum sind Sie überhaupt ausgestiegen und haben sich gestritten? Hinterher hat man Verletzte mit blauem Auge und dicker Lippe." Sie wisse, dass das "nicht gut war", räumt die Angeklagte kleinlaut ein. "Ich wollte sie aber zur Rede stellen."

Doch eine vernünftige Begegnung sieht anders aus. Schon von Weitem war seinerzeit eine Zeugin auf die zwei Personen aufmerksam geworden. Die beiden Frauen, eine blond und die andere dunkelhaarig, hätten sich "lautstark gestritten", erinnert sich die 30-Jährige vor Gericht. Die Dunkle habe sich an sie gewandt: "Sie da mit der schwarzen Jacke - rufen Sie die Polizei!" Sie habe zunächst versucht zu schlichten. Außerdem wollte sie die Streithennen trennen, indem sie ihr Rad zwischen sie schob. "Und wer hat dann diesen Schutzzaun durchbrochen?", hakt der Amtsrichter nach. Das sei von der Angeklagten ausgegangen, erinnert sich die Zeugin. "Aber beide waren furchtbar aufgebracht und für den Vorschlag, sich friedlich zu trennen, nicht zugänglich."

Wie das Opfer die Situation erlebt hat, bleibt im Dunkeln. Denn Mary A. bleibt der Verhandlung fern. Ein Fax der 33-Jährigen, sie könne wegen beruflicher Termine nicht als Zeugin kommen, empfindet das Gericht als nicht ausreichend. Und so fällt die Anregung des Verteidigers von Natalia D., das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen, bei Staatsanwaltschaft und Gericht auf fruchtbaren Boden. 600 Euro muss die 23-Jährige wegen der Körperverletzung berappen. Der Amtsrichter gibt ihr auf den Weg: "Auch wenn Sie sich ärgern - weiterfahren!"