Neustadt. Kommt Thomas Drach doch noch ungeschoren davon? Erst vor einer Woche hatte das Landgericht Hamburg den Reemtsma-Entführer wegen versuchter Anstiftung zur räuberischen Erpressung seines Bruders Lutz zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Statt im Juli 2012 käme Drach erst im Oktober 2013 wieder auf freien Fuß. Doch jetzt hat sein Verteidiger Helfried Roubicek beim Bundesgerichtshof Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Sein Ziel: Freispruch im Revisionsverfahren.

Drach habe den ihm gemachten Tatvorwurf stets bestritten und erwartet, dass das Verfahren für ihn zu einem eindeutigen Freispruch führe, teilte Roubicek mit. Das Revisionsgericht - der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig - werde 2012 unter anderem über mögliche Verfahrensfehler zu befinden haben.