Billstedt. In die Berichterstattung über den Kulturpalast Billstedt am Dienstag hat sich ein Fehler eingeschlichen: Bei der Fördersumme von 337 000 Euro handelt es sich nicht um eine Unterstützung der "Klangstrolche", sondern um eine Grundfinanzierung für den Betrieb des Kulturzentrums. Das Projekt zur musikalischen Früherziehung ist auf Spenden angewiesen (Konto 1008 214 213, BLZ 200 505 50, Haspa).