Wer aufmerksam im Supermarkt einkauft, weiß es längst: Schummeln gehört für die Marketingstrategen der großen Konsumgüterkonzerne zum Handwerk. Da stecken statt zehn Schokoriegeln plötzlich nur noch neun in einer Packung, Cremedosen enthalten mehr Luft als pflegende Stoffe und der Inhalt von Kaffeekapseln hat sich auf wundersame Weise seit dem letzten Einkauf um ein halbes Gramm verringert.

Werden die Hersteller von Verbraucherschützern bei diesen Tricksereien erwischt, dann reden sie sich gern mit "verbesserten Rezepturen" oder angeblich veränderten Verzehrgewohnheiten des ach so geschätzten Kunden heraus. Motto: Der Verbraucher wünscht kleinere Verpackungen.

Dieses Verhalten ist ärgerlich und trägt mit dazu bei, dass die Deutschen den Konsumgüterkonzernen kaum noch über den Weg trauen.

Regelrecht kriminell wird es aber, wenn sich die Konzerne untereinander absprechen und quasi unter der Hand auf kleinere Verpackungsgrößen verständigen. Dieser Verdacht liegt im Fall großer Waschmittelhersteller nahe, die nun in seltsamer Einmütigkeit die Füllmengen in ihren Produkten von 45 auf 40 Waschladungen reduziert haben - bei gleichbleibenden Preisen. Sollte dieser Schritt tatsächlich auf illegalen Absprachen und nicht nur auf einem Nachahmereffekt beruhen, dann hätten die Hersteller mit ihren Mogelpackungen eine Grenze überschritten. Das Kartellamt täte gut daran, den Fall so bald wie möglich zu untersuchen und gegebenenfalls Bußgelder zu verhängen, die den Herstellern richtig wehtun.