Dienststellen vernetzen sich über neues Computerprogramm

Hamburg. Mit einem neuen Verfahren will die Polizei jugendliche Gewalttäter besser im Blick behalten. Erstmals vernetzen sich die zuständigen Ämter in der Sozial-, Schul- und Justizbehörde sowie die Polizei. Die Polizei koordiniert die Daten in ihrer Abteilung zur Bekämpfung der Jugendkriminalität. "In ihrer eigenen Logik handelten alle Behörden bislang für sich allein genommen richtig", sagt Kathrin Hennings, Landesjugendbeauftragte der Polizei. "Aber es fehlte eine klare Abstimmung."

Und die soll es nun mit dem "Ampel-Prinzip" im sogenannten Obachtverfahren geben. Die 288 Hamburger Intensivtäter unter 21 Jahren werden dafür in drei Kategorien ("grün", "gelb", "rot") eingeteilt. Die jeweils für die Jugendlichen zuständige Behörde weist die Täter die jeweilige Kategorie zu und muss diese einmal in der Woche überprüfen. Zwar gab es bislang auch Überprüfungsfristen. Diese waren jedoch unterschiedlich lang. Eine einheitliche Regelmäßigkeit ist neu.

Mit diesem System, für das die Sozialbehörde das Computerprogramm entwickelt hat, sollen Fälle wie der von Elias künftig verhindert werden. Der damals 16-Jährige hatte im Mai 2010 den 19 Jahre alten Mel am Jungfernstieg mit einem Messerstich umgebracht. Der junge Täter war polizeibekannt, Schulschwänzer und wurde immer wieder vom Jugendamt betreut.

Zwar ist völlig unklar, ob die Tat mit einer besseren Koordination verhindert worden wäre. Doch mit dem neuen System würden Maßnahmen der Behörden viel früher ergriffen. So würde ein Mitarbeiter der Schulbehörde bei einem Schulschwänzer eine Alarmmeldung herausgeben. Diese hätte zur Folge, dass die Polizei eine Fallkonferenz einberiefe und der Jugendliche unverzüglich einen Hausbesuch bekäme. Gleiches passiert, wenn die Täter erneut straffällig werden, ihre Therapien abbrechen oder ihren Job verlieren.

Laut Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) ist das neue System datenschutzrechtlich überprüft. So speisen zwar die jeweiligen Behörden ihre Daten ein, sie können allerdings nicht alle Daten einsehen. Das darf lediglich die Jugendkriminalitätsabteilung der Polizei.