Ein 75-Jähriger raste 2010 am Hauptbahnhof in eine Personengruppe. Ein vierjähriger Junge starb bei dem Unfall. Prozess im Sicherheitssaal.

Hamburg. Für den tragischen Unfalltod eines vier Jahre alten Jungen muss sich von heute an ein 75 Jahre alter Autofahrer vor dem Hamburger Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann fahrlässige Tötung vor. Der Angeklagte soll im Mai 2010 mit seinem Auto ungebremst in eine Personengruppe gefahren sein - offenbar hatte er beim Ausparken am Hauptbahnhof das Gas- und Bremspedal seines Automatikwagens verwechselt. Dabei erfasste er den vierjährigen Jungen.

Das Kind war noch auf dem Weg ins Krankenhaus gestorben. Die Mutter und der Onkel des Jungen, die unmittelbar danebenstanden, erlitten zum Teil schwere Verletzungen. Der 75-jährige Fahrer erlitt einen Schock und war ebenfalls in ein Krankenhaus gebracht worden.

Der Prozess wird zwar vor dem Amtsgericht verhandelt, muss aber in einem Sicherheitssaal des Hamburger Landgerichts stattfinden. Der Angeklagte sei nach dem tragischen Vorfall massiv bedroht worden, sagte Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers. Bei dem Prozess soll auch die Mutter des Opfers als Zeugin vor Gericht aussagen. Ihre Ehe mit dem Vater des gestorbenen Kindes zerbrach nach dem Unfall. Zunächst wurden für den Prozess mehrere Verhandlungstage angesetzt. Dem 75-Jährigen droht laut Gesetz eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Sollte das Gericht eine so hohe Strafe für angemessen halten, müsste der Prozess vor dem Landgericht neu beginnen - Amtsrichter dürfen zu maximal vier Jahren Haft verurteilen. (dpa/abendblatt.de)