Hamburg/Karlsruhe. Google muss genau prüfen, wenn Menschen ehrenrührige Blog-Eintragungen beanstanden. Das hat gestern der Bundesgerichtshof entschieden. Hintergrund: Ein anonymer Blogger hatte in einem Mallorca-Blog einen mit vollem Namen genannten Geschäftsmann beschuldigt, mit einer Firmen-Kreditkarte Sexklub-Rechnungen bezahlt zu haben. Der Betroffene klagte daraufhin gegen Google als Provider auf Unterlassung und erhielt vom Oberlandesgericht Hamburg recht. Google legte Rechtsmittel ein. Der BGH hat die Entscheidung nun zurückverwiesen und Regeln für die Prüfung von beleidigenden Inhalten vorgelegt. Demnach muss Google konkrete Hinweise auf Rechtsverstoße in einem seiner Blogs an den Blog-Verantwortlichen weiterleiten. Bleibt der bei seinen Aussagen, muss der Betroffene die Rechtsverletzung beweisen. Kann er das, wird der Eintrag gelöscht. Gelingt es ihm nicht, bleibt er bestehen.