Neustadt. Für Thomas Drach, 51, geht es in dem Verfahren um alles: Sofern der Reemtsma-Entführer wegen versuchter Anstiftung zur räuberischen Erpressung vom Landgericht zu mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wird, droht ihm eine Sicherungsverwahrung - er käme dann wohl nie wieder auf freien Fuß.

Diese Maßregel kann das Gericht aber nur anordnen, wenn Drach ein "Hang zu erheblichen Straftaten" und eine "anhaltende Gefährlichkeit" nachgewiesen wird. Zu diesem zentralen Punkt sagte gestern der psychiatrische Gutachter Professor Norbert Leygraf vor Gericht aus. Demnach hält der Sachverständige Drach für voll schuldfähig und sieht einen Hang zur Begehung weiterer Straftaten.

Drach zeige in der Verhandlung ein "pubertär-unreifes" Verhalten, trete großspurig auf und habe ein "narzisstisches Größenbedürfnis". Er sei ein Berufskrimineller, der sein Leben ohne Rücksicht auf die Rechte anderer mit Straftaten finanziert habe, um ein Leben in Luxus führen zu können. Aus seiner Sicht stünden ihm die Lösegeldmillionen aus der Reemtsma-Entführung zu. Gewalt setze er jedoch nur dann ein, "wenn sie seinen Zwecken dient". Es sei zu erwarten, dass Drach, der im Juli 2012 entlassen werden soll, in Freiheit weitere Straftaten begehen werde.

Ausgerechnet Lutz Drach soll auf Antrag von Drachs Verteidiger Helfried Roubicek nun zugunsten seines Bruders aussagen. Thomas Drach ist überzeugt, dass Lutz die Lösegeldmillionen verschleudert hat. Laut Anklage hat er versucht, aus der Haft heraus einen ehemaligen Knastkumpel anzustiften, ihn um 30 Millionen Euro zu erpressen. Wie sich die Summe aus seiner Sicht zusammensetzt, verriet Drach gestern. "Ich verlange 15 Millionen Schmerzensgeld für 14 Jahre Gefängnis und 15 Millionen Verdienstausfall." Schließlich sei sein Bruder schuld an seiner Festnahme in Argentinien 1998. Der Prozess wird heute fortgesetzt.