Haben Sie Sorgen, Probleme im Alltag? Ralf Nehmzow ist Leserbotschafter des Hamburger Abendblatts, er vermittelt, hilft, engagiert sich für die Interessen der Leser. Immer donnerstags lässt er in seiner Kolumne Leser mit jeweils drei Fällen zu Wort kommen, konfrontiert damit die betroffenen Behörden, Institutionen und Unternehmen. Nicht alle Ärger-Fälle lassen sich lösen, manchmal gibt es nur Erklärungen. Am jeweils letzten Donnerstag dokumentiert er den "Fall des Monats" mit Ergebnis.

Fall 1: Ballonfahrt mit Hindernissen

Gabriele G., 62, aus Eimsbüttel wollte im Heißluftballon fahren, sie schreibt: "Im Juni 2010 habe ich eine Ballonfahrt über Hamburg für zwei Personen gebucht. Preis: knapp 400 Euro, das Geld habe ich überwiesen. Seit Juli 2010 bemühen wir uns nun um einen Termin für eine Ballonfahrt. Es waren nur ganz wenige Termine für 2010 frei, mal konnten wir nicht, mal wurde der Termin von der Firma kurzfristig abgesagt. Termine wurden dann erst wieder ab April 2011 ausgegeben. Ich konnte die Firma mehrmals nicht telefonisch erreichen, wann können wir endlich fliegen?"

Karsten Funk, Geschäftsführer der Firma Hanseballon: "Bisher hat uns eigentlich noch jeder Kunde erreicht. Unsere Saison geht von Mai bis Oktober. Hauptgrund dafür ist das norddeutsche Wetter mit oftmals Kälte und viel Wind. Ballonfahrten sind nur zu bestimmten Zeiten und zu bestimmten Wetterbedingungen bei erstklassigen Sichtverhältnissn. Wir planen für unsere hauptberuflichen Piloten täglich Termine, an Wochenenden auch morgens, auch in Ferienzeiten. Wir hatten einen extrem schlechten Sommer dieses Jahr. Daher waren wir gezwungen, einen Großteil der von uns bisher gemachten Termine witterungsbedingt abzusagen, denn die Sicherheit unserer Gäste hat oberste Priorität. Wenn es beim nächsten Termin wieder nicht klappt wegen des Wetters, zahlen wir ihr das Geld ausnahmsweise zurück."

Mittlerweile fuhren die Kundin und ihr Partner doch noch im Ballon, Mission erfüllt.

Fall 2: Lkw-Lärm im UKE

Rentner Günter H., 66, aus Eppendorf schläft schlecht, der Grund: "Seit geraumer Zeit werde ich frühmorgens durch Lärm von Lastwagen geweckt, die auf dem Gelände des Universitätsklinikums Eppendorf (UKE) an der Frickestraße Müll abholen und Lärm machen - durch Piepgeräusche, wenn sie rückwärts fahren. Manchmal begann die Störung schon um 5.30 Uhr, viel zu früh." UKE-Sprecherin Christine Jähn: "Die zuständigen Bereiche haben die morgendlichen Aktivitäten überprüft. Die Lastkraftwagen des UKE und seiner Gesellschaften, Ent- und Versorgungsfahrzeuge, liefern oder holen regulär nicht vor 7 Uhr. Wir haben inzwischen die eigentlich bekannte Sieben-Uhr-Regelung noch einmal auch an alle externen Unternehmen kommuniziert, die das UKE anfahren."

Jetzt gebe es kein Lärmproblem mehr, berichtet Günter H.

Fall 3: Vorsicht beim Dauer-Parken

Hausfrau Uta K., aus Harvestehude schreibt: "Ich hatte mein Auto an einem Donnerstag am Harvestehuder Weg nahe dem Klosterstern geparkt. Ich bemerkte dort Halteverbotsschilder, die Baumarbeiten für den folgenden Montag ankündigten. Wegen des schönen Wetters brauchte ich mein Auto erst wieder an diesem Montagnachmittag. Als ich es benutzen wollte, war es weg; ich dachte, es sei gestohlen. Auf der Polizeiwache erfuhr ich, dass es abgeschleppt worden war. Der Gebührenbescheid beläuft sich auf insgesamt fast 300 Euro. Bei den heutigen Möglichkeiten der Kommunikation wäre es doch leicht, einen zu informieren und nach Zahlung des Bußgeldes das Fahrzeug vom Besitzer wegfahren zu lassen. Den Abschleppvorgang fand ich in diesem Fall unverhältnismäßig, ich wohne nur drei Fußminuten entfernt."

Polizeisprecher Holger Vehren sagt: "Die Verantwortlichen der Autos werden nur dann informiert, wenn es sich mit dem Zeitaufwand vereinbaren lässt, sie zu ermitteln. Dieser Zeitaufwand dafür ist aber oft unverhältnismäßig groß. Die Wirksamkeit der aufgestellten Verkehrszeichen beginnt am fünften Tag um 0 Uhr." Fazit: Man hat die Pflicht, spätestens alle vier Tage nach seinem Auto zu sehen.

So erreichen Sie den Leserbotschafter: Schicken Sie bitte Ihre Alltagsärger-Fälle, kurz skizziert, mit Ihrer Telefonnummer per E-Mail an: Leserbotschafter@Abendblatt.de oder an: Leserbotschafter Ralf Nehmzow, Chefredaktion Hamburger Abendblatt, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg.