Neustadt. Das Landgericht hat einen 56-jährigen Mann unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs und der Misshandlung von Kleinkindern zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die von der Staatsanwaltschaft beantragte Sicherungsverwahrung lehnte die Kammer jedoch als "unverhältnismäßig" ab: Eine feste Neigung, solche Taten zu begehen, sei nicht festgestellt worden. Außerdem habe es große Abstände zwischen den einzelnen Taten gegeben.

"Der Fall ist jedem von uns nahegegangen", sagte der Vorsitzende Richter am Freitag. In dem Prozess hatte Wolfram H. eingeräumt, einen ein Jahr alten Jungen zwischen 2008 und 2009 und ein sechs Monates altes Mädchen im Vorjahr vor laufender Kamera gequält und missbraucht zu haben. So habe er den Jungen unter anderem geschlagen und so lange gewürgt, bis das Gesicht des Kindes rot anlief und seine Zunge heraushing. Die Tortur des Jungen hatte der Angeklagte gefilmt. "So sieht der Kleine aus, wenn ich ihn ordentlich geschlagen habe", soll er auf dem Video gesagt haben.

Ein psychiatrischer Gutachter diagnostizierte eine pädophile Störung mit sadistischen Neigungen, die vermutlich auch damit zusammenhänge, dass Wolfram H. während einer Strafhaft in der DDR selber Opfer sexueller Gewalt geworden sei. Die Polizei kam dem Triebtäter 2010 auf die Schliche. Neben kinderpornografischen Bildern fanden die Beamten in seiner Wohnung auch jene Aufnahmen, die zeigten, wie sich Wolfram H. an den Kleinkindern verging.