Expertenkommentar Monika Hartges über die Möglichkeit außergerichtlicher Einigungen

O je, der neue Nachbar randaliert, und wenn es nicht anders geht, muss man vielleicht vor Gericht ziehen! Doch das kostet nicht nur Zeit und Geld, sondern auch Nerven. Und viele können sich vielleicht auch gar keinen Rechtsanwalt leisten. Der Gesetzgeber hat hier für Hilfe gesorgt. Wer über ein geringes Einkommen verfügt und in Hamburg wohnt oder arbeitet, kann sich an die öffentliche Rechtsauskunft wenden. Als erfahrene Praktiker versuchen wir, außergerichtlich eine Einigung zwischen den Streitparteien zu erzielen. Ehrlich gesagt: Die Praxis zeigt sehr oft, dass es manchmal dann doch hilfreich ist, wenn ein Gericht - im positiven Sinne - autoritär eine Entscheidung trifft. Andere Fälle belegen wiederum: Selbst dort, wo Nachbarn aktenkundig seit Jahren im Dauerclinch miteinander liegen, kann ein Kompromiss gefunden werden. Nehmen wir das Beispiel mit der Big-Ben-Standuhr, die ein älterer Herr seiner Frau zum Geburtstag geschenkt hatte. Ihre regelmäßigen lauten Schläge brachten die junge berufstätige Nachbarin, die auf ruhige Abende und Wochenenden angewiesen war, immer wieder in Rage. Nachdem der Vermieter, eine Wohnungsgenossenschaft, uns um Vermittlung gebeten hatte, schrieben wir die Streitparteien an und luden sie zu uns in die Dammtorstraße 14 ein.

Nach vielen gegenseitigen Vorwürfen und Unterstellungen konnten wir nach zwei Terminen bereits eine Einigung erzielen: Ein Uhrmacher regulierte die Lautstärke und es wurden Zeiten, an denen Big Ben erklingen durfte, schriftlich vereinbart. Ein Kontrollanruf zeigt: Die Einigung funktioniert. Die Nachbarn hatten zusammen Tee getrunken - eine englische Einigung.

Monika Hartges ist die Leiterin der Öffentlichen Rechtsauskunft ( www.hamburg.de/oera )