Hamburg. Mehr Transparenz, weniger Streitfälle - mit einem Hamburgischen Nachbarrechts-Gesetz will der Grundeigentümer-Verband die Zahl der Rechtsstreitigkeiten unter Nachbarn deutlich reduzieren. In einem eigenen Gesetzentwurf schlägt der Verband vor, Heckenhöhen und Grenzabstände bei Anpflanzungen zentimetergenau festzulegen.

"Hamburg hat kein codiertes Nachbarrecht. Mit verbindlichen Normen ließen sich viele Rechtsstreitigkeiten vermeiden", sagte der Vorsitzende des Grundeigentümer-Verbandes, Heinrich Stüven. So heißt es in dem Papier unter anderem, dass Hecken maximal zwei Meter hoch sein dürfen und bei Bäumen mit einer Höhe von mehr als drei Metern ein Mindestabstand von einem Meter zum benachbarten Grundstück einzuhalten sei. Durch diese Regelung ließe sich Zank um Überwuchs und Verschattungen vielfach im Vorwege klären, so Stüven.

Aktuell gelten in der Hansestadt die das Nachbarrecht betreffenden Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie in Teilen die Hamburger Bauordnung. Neben Bremen und Mecklenburg-Vorpommern ist Hamburg das einzige Bundesland ohne Nachbarrechts-Gesetz. Stüven: "Das BGB ist in vielen Punkten unklar. Wir brauchen eindeutige Regelungen, auf die sich Nachbarn im Streit beziehen können."

Die Justizbehörde äußerte sich skeptisch. Nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten über eine Hecke oder einen Baum an der Grundstücksgrenze seien häufig nur Ventil für einen tiefer liegenden Konflikt, sagte Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD). "Statt neuer Gesetze möchte ich deshalb die Verfahren zur einvernehmlichen Streitbeilegung ohne Anrufung der Gerichte stärken." Ähnlich sieht es die CDU: "Wir haben über 600 Bauvorschriften, so ein Gesetz würde nur mehr Bürokratie schaffen", erklärte der baupolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Hans-Detlef Roock. Olaf Duge (GAL) sagte: "Bevor man eine neue Paragrafenflut schafft, muss man sehr genau abwägen, ob dies nicht dem nachbarschaftlichen Frieden eher schadet als nützt."