Die Pflegeerlaubnis für bis zu fünf fremde Kinder gibt es beim Bezirksamt

Hamburg. Tagesmütter und -väter, die Tagespflegegeld erhalten möchten, müssen in Hamburg mehrere Vorgaben erfüllen. Sie benötigen eine Pflegeerlaubnis, wenn sie ein Kind außerhalb seines Elternhauses für mehr als 15 Stunden wöchentlich und länger als drei Monate gegen Bezahlung betreuen wollen.

Beantragt wird die Pflegeerlaubnis bei der Tagespflegebörse des jeweiligen Bezirksamts. Deren Mitarbeiter prüfen im Gespräch die persönliche Eignung der Bewerber und begutachten die Betreuungsräume. Die Umgebung soll dem Kind Anregungen bieten und darf keine gesundheitlichen Risiken bergen. Ihre fachliche Qualifikation können die Bewerber durch Teilnahme an den kostenlosen Kursen des Hamburger Qualifizierungsprogramms belegen. Haben sie die Pflegeerlaubnis erhalten, dürfen Tagesmütter und -väter bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen.

Je nach Qualifikation und Umfang ist die Bezahlung in drei Stufen gestaffelt. Für ein Krippenkind, das 20 Stunden pro Woche betreut wird, gibt es zwischen 100 und 169 Euro monatlich. Der Anteil, den die Eltern bezahlen, ist sozial gestaffelt, es gibt eine Geschwisterregelung. Der restliche Betrag wird durch öffentliche Zuschüsse gedeckt.

Für die Kinderbetreuer hat die staatliche Unterstützung den Vorteil, dass sie auch Sachkosten bezahlt bekommen und einen Zuschuss zu Altersvorsorge und Unfallversicherung erhalten. Tagesmütter und -väter müssen sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege gegen Unfälle versichern. Die Kinder sind bei der Unfallkasse Nord unfallversichert. Für Betreuer und Tageskinder besteht zudem eine Haftpflichtversicherung.