Hamburg. Die Übergangs- und Ruhegeldzahlungen an ehemalige Senatoren und Staatsräte kommen auf den Prüfstand. Darauf haben sich die Vorsitzenden aller Fraktionen in einem Gespräch mit Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) verständigt. "Es ist der richtige Weg, dass die Fraktionen das Thema jetzt gemeinsam aufgreifen wollen", sagte Veit dem Abendblatt. "Wir werden nun durch einen Vergleich mit den anderen Bundesländern eine fundierte Grundlage für eine Diskussion haben, die sicherlich zur Versachlichung beiträgt." Die Vergleichsdaten soll dann der Verfassungsausschuss der Bürgerschaft beraten.

In dem Gespräch bei Veit äußerten einige Fraktionschefs nach Abendblatt-Informationen Kritik an der Linkspartei, die kürzlich mit einem eigenen Ländervergleich vorgeprescht war und eine Absenkung der Bezüge gefordert hatte.

Hamburger Regierungsmitglieder fallen nach dem Ausscheiden aus dem Amt relativ weich. Sie erhalten nicht nur bereits ab dem 55. Lebensjahr ein Ruhegehalt und damit früher als ihre Kollegen in den meisten anderen Bundesländern (in Schleswig-Holstein erst ab 62, in Niedersachen ab 60), sondern mit bis zu 35 Prozent der früheren Dienstbezüge (13 577,83 Euro monatlich) auch mehr als viele Kollegen.

Aus Sicht anderer Fraktionen hinkt die Studie der Linken, weil sie zum Beispiel außer Acht lässt, dass in Hamburg Senatsmitglieder nicht gleichzeitig Abgeordnete sein können - und daher auf diese zusätzlichen Bezüge verzichten müssen. "Wir wollen jetzt eine echte Vergleichbarkeit herstellen", sagte SPD-Fraktionschef Andreas Dressel. Ziel müsse ein interfraktioneller Konsens über die Senatsbezüge sein. Die CDU will zunächst den Ländervergleich abwarten, bevor sie ein Urteil abgibt. Änderungen dürften aber in jedem Fall nur die Zukunft betreffen und nicht rückwirkend gelten.