Hamburg. Knapp 1500 Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften gibt es allein in Hamburg - Tendenz steigend. Hinzu kommt eine Fülle bundesweit geltender Regelungen. Etliche "Verbote" sind in den vergangenen Jahren hinzugekommen.

1.9.2011: Alkoholverbot im HVV. Grund: Mehr Sicherheit und Sauberkeit in Bussen und Bahnen. In Metronom-Zügen hat es sich seit Ende 2009 bewährt.

1.9.2011: Verbot von 60-Watt-Glühbirnen. Grund: Umweltschutz. 75-Watt-Birnen sind seit dem 1.9.2010 verboten.

16.8.2011: Schallschutzschirme sind Pflicht. Kneipiers im Schanzenviertel müssen Schirme über ihre Außenbereiche spannen. Grund: Lärmschutz.

Juli 2010: Leerverkäufe von Aktien verboten. Grund: zu spekulativ.

Januar 2010: Käfighaltung von Hühnern wird verboten. Auch werden Solarium-Besuche für Minderjährige untersagt.

Juli 2009: Flaschenverbot rund um die Reeperbahn an Wochenenden. Ein Waffenverbot gilt schon seit Ende 2007.

Januar 2008: Das "Passivraucherschutzgesetz" in Hamburg beinhaltet Rauchverbote u. a. in Behörden und Schulen. Die uneinheitliche Regelung für Gaststätten muss das Bundesverfassungsgericht überprüfen. Ein generelles Rauchverbot könnte die Folge sein.

2008: Fahrverbote für Autos ohne Umweltplakette führen Städte wie Berlin, München, Köln und Hannover ein. In Hamburg gibt es keine Umweltzone.

April 2006: Anleinpflicht für Hunde. Im Juni 2000 wird der 6-jährige Volkan von Kampfhunden totgebissen. Eine Reaktion: das Hamburger Hundegesetz.

Seit 2004: Kopftuchverbote für Lehrer in mehreren Bundesländern, aber nicht in Hamburg.