Die Fahrer müssen Vierbeiner mitnehmen, bei großer Verschmutzung muss der Gast für den Schaden allerdings bezahlen

Emma habe ich mir ausgeliehen von einem Kollegen, der stattliche Australian Shepherd und ich sind gespannt, wie der Taxifahrer reagiert, wenn wir bei ihm einsteigen wollen. Denn das Wetter ist ungemütlich, und zu Fuß, so werden wir vorgeben, sei uns der Weg zu weit. Da sind sich Emma und ich einig. Wird er uns mitnehmen?

Wir haben Taxifahrer Lovely Bhangu gerufen. Er lächelt, als er unseren Wunsch hört. Dann mustert er Emma. Der Hund mustert ihn. Bhangu ist ein warmherziger Mensch mit positiver Ausstrahlung, freundlich, so wie man sich Taxifahrer wünscht. Aber Hunde mitnehmen? In seinem Taxi? Er differenziert: "Kleine Hunde mitzunehmen ist für mich kein Problem, aber bei großen Hunden muss ich leider ablehnen, da ich gegen sie allergisch bin", sagt er. "Aber es gab noch nie Probleme. Nett erkläre ich das den Fahrgästen, und die verstehen das auch sofort. Und ich rufe dem Gast gleich ein anderes Taxi."

Stellen Sie sich vor: Sie gehen mit Ihrem Hund Gassi, plötzlich regnet es in Strömen. Sie wollen schnell nach Hause und stoppen ein Taxi. Doch aus Angst um seine Sitzbezüge weigert sich der Fahrer, Sie mitzunehmen und lässt Sie und Ihren Fiffi wie zwei begossene Pudel im Regen stehen.

Jetzt könnten Sie dem Taxifahrer juristisch mächtig Druck machen. "Wenn sich der Taxifahrer weigert, Sie und Ihren Hund zu befördern, begeht er eine Ordnungswidrigkeit nach § 9 der Hamburgischen Taxenordnung, die mit einer Geldbuße von bis zu 10 000 Euro geahndet werden kann", sagt Rechtsanwalt Frederik Wietbrok. In der Taxenordnung ist nämlich in § 2 geregelt, dass mitgeführte Hunde und Kleintiere unentgeltlich zu befördern sind. Beachten Sie aber auch, dass bei einer übermäßigen Beschmutzung durch den Fahrgast dieser die Kosten zu tragen hat. Dass die Beförderungspflicht auch Hunde umfasst, hat bereits das Oberlandesgericht Hamm (Az: 3 Ss OWi 61/92) erkannt.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied allerdings, dass ein großer Hund, je nach Platzangebot, ein Risiko darstellen kann, das den Taxifahrer zur Ablehnung der Beförderung berechtigen kann. In der Regel sollte eine Taxifahrt mit Ihrem Hund also kein Problem darstellen, Ausnahmen können sich aber bei sehr großen oder bissigen Hunden ergeben.

Im Streitfall sollten Sie also den Taxifahrer höflich auf seine Beförderungspflicht hinweisen und nur im Notfall mit einer Anzeige drohen und diese erstatten.

Entdecken Sie Top-Adressen in Ihrer Umgebung: Rechtsanwalt in Hamburg