Neustadt. Das Oberlandesgericht (OLG) hat der Lotto Hamburg GmbH eine Kampagne verboten, mit der auf Linienbussen für das Lotto- und "Keno"-Spiel geworben wird. Die Richter gaben damit einer Klage des Verbandes für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen statt. Begründung: Die Werbung ("Lotto Guter Tipp") verstoße gegen das im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verankerte Sachlichkeitsgebot und sei wettbewerbswidrig.