Innensenator Michael Neumann intervenierte bei der Ausländerbehörde

Hamburg. Im Streit mit den Behörden um den Nachzug ihrer beiden Kinder von der Elfenbeinküste können die Eltern von Philippe Ricardo und Christiane Sarah Gogoua Hoffnung schöpfen. Nachdem Innensenator Michael Neumann sich beim Einwohner-Zentralamt für eine Prüfung des Falls starkgemacht hat, steigen die Chancen, dass die zwölfjährigen Zwillinge doch nach Hamburg kommen und mit ihrer Familie in Osdorf leben können.

Sie mussten bis dato in dem bürgerkriegsgeschüttelten Land im Westen Afrikas bleiben, weil das Hamburger Einwohner-Zentralamt ihnen die Einreise verweigert hatte. Die Begründung: Die Verwandtschaftsverhältnisse seien unklar, ebenso die Frage, wie ihr Lebensunterhalt in Hamburg auf Dauer gesichert sein könne (wir berichteten).

Jetzt schaltete sich Senator Neumann in den Fall ein. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" hatte er sich in den vergangenen Tagen eingehend mit der Akte "Gogoua" beschäftigt und am vergangenen Donnerstag dann beim Einwohner-Zentralamt angerufen. Dort sorgte er "für neue interne Gespräche", wie Amtssprecher Norbert Smekal sagte. Der wesentliche Grund für die bisherige Einreiseverweigerung: Die Ausländerbehörde im Einwohner-Zentralamt bezweifelt, dass Philippe und Christiane die leiblichen Kinder der Gogouas sind. "Wir sind uns nicht sicher, ob wir uns auf die afrikanischen Familiendokumente verlassen können", sagt Norbert Smekal. Insbesondere die Vaterschaft Alfons Philippe Gogouas stehe in Frage: "Zur Zeit der Zeugung der Kinder ist Herr Gogoua unseren Informationen nach längst in Deutschland gewesen."

Auch nach dem Eingreifen des Senators besteht das Einwohner-Zentralamt auf einen DNA-Test zur Klärung der Verwandtschaftsverhältnisse und auf den Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts. Jedoch - das ist neu - verzichtet es nun auf einen Altersnachweis der Kinder. Bisher war dieser gefordert worden, um sicherzustellen, das Nachzugs-Höchstalter von 16 Jahren nicht zu überschreiten. Denn die Zwillinge sähen älter aus als zwölf.