Es geht um den Ausbau einer Kita in Eimsbüttel. In der Etage war zuletzt eine Wohnung

Eimsbüttel. Die Fronten sind verhärtet: SterniPark will eine Kita erweitern, das Bezirksamt Eimsbüttel Wohnraum erhalten. Jetzt ist der Streit zwischen dem Bezirk und dem Verein beim Hamburger Verwaltungsgericht gelandet.

Es geht um die Sternipark-Kita an der Wrangelstraße. 2009 hatte der Verein einen Kindergarten übernommen, der in Untergeschoss und Hochparterre der pittoresken Villa untergebracht war. Als eine Bewohnerin aus dem darüber liegenden Geschoss 2009 auszog, sah Sternipark seine Chance gekommen, die Kita zu erweitern. Doch da stellte sich das Bezirksamt quer, mit Hinweis auf das Wohnraumschutzgesetz. Sternipark-Chefin Leila Moysich kann dies nicht nachvollziehen. Dem damaligen Eigentümer der Immobilie sei schon 2005 von der Behörde bestätigt worden, die Wohnung könne bei Leerstand umgewidmet werden. 2009 habe das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass an der Wrangelstraße "mindestens 44 Kinder" betreut werden dürfen - und ebenso viele Plätze könnte eine um das Obergeschoss vergrößerte Kita auch aufnehmen. Der Verein habe von Herbst 2010 an entsprechend viele Betreuungsverträge abgeschlossen und als Eigentümer der Immobilie die Wohnung bereits kindgerecht eingerichtet, gestrichen und sanitäre Anlagen gebaut. Dafür brauche man keine Genehmigung, meint Moysich und sagt: "Wir könnten die Kita sofort nutzen."

Doch für die mehr als ein Dutzend neuen Kinder, überwiegend Krippenkinder, ist ab dem 1. September womöglich gar kein Platz, weil die Nutzungsgenehmigung fehlt. "Wir hoffen, noch mit dem Bezirksamt und Bürgermeister Scholz eine Lösung herbeizuführen - ohne Gericht", sagt Moysich. "Schließlich hat der Bürgermeister gesagt, er werde alles dafür tun, damit Hamburg kinderfreundlicher wird." Im Kern geht es also um die Frage, was Vorrang hat: der Bestandsschutz von Wohnungen oder der Ausbau von Kita-Plätzen?

Professor Armin Hatje, Verwaltungsrechtler der Universität Hamburg, räumt Sternipark im kommenden Rechtsstreit Chancen ein. "Der Verein könnte sich insbesondere auf die jüngste Rechtsprechung und Gesetzesentwicklung berufen, nach der Kitas auch in besonders geschützten Wohngebieten nicht mehr als Störfaktor zu sehen sind." Zudem sei die Frage relevant, inwieweit eine Umwidmung von Wohn- und Kitaflächen im Ermessen des Bezirkes liegt. "Eine Klage in diesem Fall könnte sich lohnen", sagt Hatje. "Die Chancen stehen 50 zu 50."

Sternipark ist immer wieder in juristische Auseinandersetzungen verwickelt, allein von 2009 bis jetzt waren nach Angaben des Verwaltungsgerichts 26 Verfahren im Bereich Baurecht anhängig. Verfahren, die teils noch offen sind. Ab Herbst verhandelt das Verwaltungsgericht, eine Entscheidung wird nicht vor Ende 2011 erwartet.

"Dem Bezirksamt liegen bislang keine Anträge von Eltern des Trägers Sternipark vor, die Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder suchen", sagt Bezirksamtsleiter Torsten Sevecke.