Vor allem Abonnenten fordern Rückerstattung von HVV-Tickets

Hamburg. Es klimpert dieser Tage in Hamburger Sparschweinchen. Es klimpert leise, aber verlässlich. Dank der Streiks der vergangenen Monate haben viele Berufspendler einen kleinen Zusatzverdienst für sich entdeckt: die Pünktlichkeitsgarantie des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV).

Seit Jahresbeginn wird bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten die Hälfte des Fahrpreises erstattet, mindestens aber ein Euro. 29 000 Anträge haben Kunden seither gestellt - eine Zahl, die erst einmal überraschend klingt. Denn die Beträge sind gering, durchschnittlich nur 1,38 Euro pro Fall. Der Aufwand dagegen ist groß.

Wer Geld erstattet haben will, muss online oder telefonisch ein Formular ausfüllen - ein bürokratischer Akt in fünf Schritten, der eine Menge Angaben und Geduld verlangt. Dann müssen die Kunden die Prüfung des Antrags abwarten, sich eine Buchungsnummer zuschicken lassen und mit dieser Nummer zur nächsten Servicestelle gehen. Dort wird die Summe erst ausgezahlt.

Doch für Abonnenten lohnt sich das Angebot. Sie, die viel fahren, verspäten sich besonders oft. Zeitkarten (Wochen-, Monats- oder Jahreskarten) hat der HVV pauschal in Einzelbeträge umgerechnet. Drei Tage haben Kunden Zeit, den Antrag zu stellen, und drei Monate, um die Bescheinung einzulösen. Viele sammeln die Bescheide. Bis zu 25 Stück kommen da zusammen.

Regina Simon, 47, sitzt an der Hotline der HVV und nimmt immer wieder Anträge entgegen. Manche Anrufer kennt sie beim Namen, "einige rufen fast täglich an", sagt sie. Zwar komme es immer wieder vor, dass Kunden ihre Wut ausließen. Aber die meisten freuten sich über das zusätzliche Kleingeld. "Manche sparen es, um am Ende des Jahres schön essen zu gehen", sagt sie. "Und andere finanzieren sich damit einen Teil ihrer nächsten Monatskarte."

40 000 Euro hat der HVV bisher ausgezahlt. Verwaltungskosten, so HVV-Sprecherin Gisela Becker, gebe es fast keine, auch Personal sei nicht extra eingestellt worden. "Die zusätzliche Arbeit wird einfach mit erledigt."

Beweisen, dass sie die angegebene Fahrt tatsächlich unternommen haben, müssen die Kunden nicht. Bei Zeitkarten kann der HVV lediglich prüfen, ob die angegebene Bahn tatsächlich verspätet war. "Ich glaube aber nicht, dass sich jemand die Mühe macht, uns gezielt zu betrügen", sagt Becker. "Für so einen Nebenerwerb sind die Summen dann doch zu gering."