Amtsgericht verurteilt einen 45-jährigen Vater wegen fahrlässiger Brandstiftung zu 1600 Euro Geldstrafe. Seine Kinder zündelten.

Barmbek. Es ist nicht viel, was der Angeklagte zu den Vorwürfen zu sagen hat - kurz und knapp lässt er die Taten über seinen Verteidiger einräumen. Für Reue bleibt nicht viel Platz. Dabei hat der 45-Jährige seine kleinen Kinder in Lebensgefahr gebracht.

Thomas H., ein scheu wirkender Mann mit flachsblonden Haaren, hat sich aufgrund einer Persönlichkeitsstörung gelegentlich nicht unter Kontrolle. "Dann brennen ihm die Sicherungen durch", sagt sein Verteidiger. Nicht einmal seine eigene Tochter war vor seiner Raserei sicher: Im Januar 2010 trat er die Siebenjährige so heftig in die Seite, dass sie zwei Meter nach vorne flog. Außerdem stieß er einen Lehrer der Schule "An den Teichwiesen" gegen die Brust, nachdem der ihn aufgefordert hatte, den Klassenraum zu verlassen. Ein Teamleiter des Jobcenters Alstertal erlitt eine Gesichtsprellung - der Angeklagte hatte ihm mit einer Dokumentenmappe ins Gesicht geschlagen.

Gestern hat Thomas H. das Amtsgericht Barmbek beschäftigt. Drei Fälle von Körperverletzung legt ihm die Anklage zur Last, dazu eine "fahrlässige Brandstiftung durch Unterlassen". Demnach habe er einen verheerenden Brand in seiner Wohnung an der Alten Dorfstraße in Ohlstedt zu verantworten. Während im Januar 2010 sein Sohn, 6, und seine Tochter, 7, im Schlafzimmer "vorhersehbar mit Feuer spielten", so der Staatsanwalt, verließ er die Wohnung - obgleich ihn seine Ehefrau zuvor beauftragt hatte, die Kinder zu beaufsichtigen.

Es kam, wie es kommen musste: Eine Matratze fing Feuer. Zwar trafen der Vater und die Feuerwehr rechtzeitig ein, doch war die Wohnung nach dem Schwelbrand unbewohnbar.

Das Vorstrafenregister des Angeklagten, der getrennt von seiner Frau lebt, ist ellenlang.14 Eintragungen listet das Bundeszentralregister auf, darunter Verurteilungen wegen Körperverletzung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Wegen fahrlässiger Brandstiftung verurteilt ihn das Gericht gestern zu einer Geldstrafe von 1600 Euro, vom Vorwurf der Körperverletzung spricht es ihn aber frei: Weil die Ausraster auf seine Persönlichkeitsstörung zurückzuführen seien, habe er im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt, so ein Gutachter. Nach dem Gesetz kann er deshalb nicht bestraft werden. Eine Unterbringung in der Psychiatrie hält der Gutachter für verzichtbar: Weitere Straftaten seien nicht zu erwarten, denn der Mann habe einen Betreuer und befinde sich in Therapie.