Wandsbek. Als die Staatsanwältin die Anklage verlesen hat, überschlägt sich die knarzige Stimme der fülligen Angeklagten fast. "Wie bitte", tönt sie, "das grenzt ja an Rufmord."

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wiegen schwer, und sollten sie sich bewahrheiten - welch ein Abgrund täte sich auf. Juliane St., 35, soll ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht gegenüber ihren Kindern Jolina, Rafael, Alina, Peter und Georgia massiv vernachlässigt haben. Der Prozess sollte vor zwei Monaten schon einmal beginnen, doch weil Juliane St. damals unentschuldigt nicht erschien, lässt die Richterin sie am Freitag von einem Polizisten vorführen. Sie verzichtet auf rechtlichen Beistand.

Alle Kinder fehlten laut Staatsanwaltschaft etliche Male unentschuldigt in der Schule - ohne dass die Mutter einschritt. Jolina, 9, blieb dem Unterricht 28 Tage fern, lief ungewaschen und in verdreckter Kleidung herum. Peter, 11, fehlte gar derart häufig, dass er inzwischen eine Schule für Kinder mit geistigen Behinderungen besuchen muss. Juliane St. duldete es auch, so die Anklage, dass die 13-jährige Georgia sich tagelang nicht zu Hause blicken ließ. Auch die kleineren Kinder der 35-Jährigen zeigten deutliche Anzeichen von Verwahrlosung: regelmäßiger Kopflausbefall beim fünfjährigen Sohn, blutig-eitriger Augenherpes bei der siebenjährigen Tochter, die Juliane St. einmal im Schlafanzug und ohne Schuhe im Kindergarten abgeliefert haben soll.

"Alle Kinder", so die Staatsanwältin, "leiden unter deutlichen Entwicklungsstörungen." Sämtliche Hilfsangebote staatlicher Stellen habe die Mutter bisher ausgeschlagen. Die 35-Jährige indes fühlt sich zu Unrecht beschuldigt. "Dass sie öfter in der Schule gefehlt haben, stimmt. Ansonsten sind das alles Unterstellungen", sagt sie. "Als Mutter hat man nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte."

Bis zu drei Jahre Haft drohen der 35-Jährigen bei einer Verurteilung. Weil sie die Vorwürfe bestreitet, hat sich das Gericht auf den 26. August vertagt, um Erzieher, Lehrer und Jugendamtsmitarbeiter als Zeugen zu vernehmen.