Hamburg/Naumburg. Das Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt) hat ein Urteil gegen den Hamburger Klinikbetreiber Ulrich Marseille bestätigt. Eine Revision des 55-Jährigen verwarf das Gericht als unbegründet. Marseille war 2010 vom Landgericht Halle wegen Bestechung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht war überzeugt, dass Marseille einer Mitarbeiterin des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ein Auto gestellt hatte. Als Gegenleistung soll die wegen Bestechlichkeit angeklagte Frau Patienten in seinen Heimen in höhere Pflegestufen eingeordnet haben.