Pole verklagt Hamburg auf Schmerzensgeld, weil er mit seinen Kindern Deutsch sprechen musste

Hamburg. Für Wojciech Pomorski sind Gerichtsverhandlungen Alltag. Seit 2003 streitet er sich mit der Stadt Hamburg - zunächst um das Recht, seine Kinder zu sehen, dann um die Würde. Die jüngste Entscheidung in dieser Reihe von Verfahren fiel Freitagmorgen vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht. Pomorski hatte 15 000 Euro Schmerzensgeld und eine schriftliche Entschuldigung der Stadt Hamburg gefordert. Die Klage wurde abgewiesen.

Der tatsächliche Vorfall, auf dem die Forderungen basierten, ereignete sich bereits 2003. Damals trennten sich Pomorski und sein Frau. Er erhielt zwar ein Umgangsrecht, durfte seine beiden kleinen Töchter jedoch nur unter Aufsicht eines Dritten sehen. Bei den ersten Treffen sprach Pomorski mit seinen Kindern nur Polnisch. Es sei ihm wichtig, neben der deutschen auch diese zweite Identität der Kinder zu erhalten, sagte er. Da die Begleitperson der Fremdsprache nicht mächtig war, wurde Pomorski aufgefordert, in Zukunft Deutsch bei den Treffen zu sprechen.

"Das konnte ich einfach nicht", sagt er. Zwar könne er Deutsch, eine solche Forderung sei aber nicht zulässig und habe ihn tief in seiner Würde verletzt. Er ging dagegen vor. Im Oktober 2004 wurde ihm der begleitete Umgang auf Polnisch schließlich doch genehmigt. Nur war seine ehemalige Frau in der Zwischenzeit nach Wien gezogen, und das Besuchsrecht verlor sich im juristischen Niemandsland zwischen Österreich und Deutschland. Nur eine Handvoll Treffen gab es seitdem.

Pomorski hat mit der Entscheidung vom Freitag bereits gerechnet. "Ich freue mich sogar, denn es ist ein weiterer Schritt nach Straßburg." Denn er will zunächst beim Bundesgerichtshof Berufung einlegen und wenn nötig bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen.