Neustadt. Die Zahl ist Wasser auf die Mühlen jener, die glauben, dass es eine Kumpanei zwischen der Staatsanwaltschaft und der Polizei gibt. 99 Prozent der Ermittlungsverfahren gegen Polizisten, so Amnesty International, werden in Deutschland eingestellt.

Im Fall von Andreas K., 37, zeigt sich die Staatsanwaltschaft indes hartnäckig. Der Polizist war im November vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen worden - und es war die Anklagebehörde, die daraufhin Berufung einlegte und in der gestern neu aufgerollten Verhandlung vorm Landgericht eine Verurteilung anstrebt.

Das Opfer, Theresa L. (Name geändert), feierte im September 2009 eine Party an der Mathildenstraße. Nachdem sich Nachbarn mehrfach über Lärm beschwert hatten, entschied die Polizei am frühen Morgen: Die Feier wird aufgelöst. Am Einsatz beteiligt war auch Andreas K. "Frau L. wirkte verärgert, hat mit einer Bierflasche in der Hand einen Kollegen am Arm gezerrt - es bestand die Gefahr, dass sie mit der Flasche jemanden verletzt", sagte der Polizist gestern. Da habe er bei der 35-Jährigen einen "Armbeugehebel" angesetzt. Als sie sein Funkgerät aus der Brusttasche zog und durch den Raum schleuderte, habe er sie mit einem "Fußfeger" von den Beinen geholt. Theresa L. krachte ungebremst auf den Boden, erlitt Prellungen an Auge, Unterkiefer und Nase.

Zu diffus waren die Erinnerungen des sehr zierlichen Opfers schon in der ersten Instanz: Mit Zweifeln sprach das Gericht Andreas K. deshalb frei. Erneut vermag sich Theresa L. an Details nicht zu erinnern, während ein Polizist die Version seines Kollegen von der vermeintlichen Gefahrenlage bestätigt. Etwas stutzig macht die Zeugenaussage eines weiteren Beamten: Dass ein Partygast eine Bierflasche in der Hand halte, sei "keineswegs ungewöhnlich". Hat Andreas K. am Ende doch überreagiert? Der Prozess wird fortgesetzt.