Harburg. Das Amtsgericht Harburg hat gestern einen 63-Jährigen wegen gewerbsmäßiger Untreue zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten auf Bewährung verurteilt. Als damaliger Rechtsanwalt der ThyssenKrupp Energievertriebs GmbH hatte er zwischen 1995 und 2009 Forderungen der Firma gegenüber vier Schuldnern in Höhe von 275 000 Euro eingezogen, die Gelder aber nicht weitergeleitet, sondern für eigene Zwecke verbraucht.