Der Beamte soll einem Punker die Ohrringe mit einer Kneifzange entfernt haben. Auch drei Kollegen stehen unter Verdacht der Körperverletzung.

St. Pauli. Ein Polizeiobermeister der Davidwache soll einen 24-jährigen Mann misshandelt haben. Zu dem Übergriff kam es, nachdem der vorläufig Festgenommene nicht den Anweisungen des Beamten gefolgt war. Kollegen des 29 Jahre alten Polizisten haben das Dezernat Interne Ermittlungen eingeschaltet, als sie Verletzungen bei dem 24-Jährigen festgestellt haben.

Wie erst gestern bekannt wurde, war es bereits am vergangenen Freitag zu dem Zwischenfall gekommen. In der Nacht zu Freitag rief der Wirt des Lokals Villa Kunterbunt am Hamburger Berg die Polizei. Er meldete, dass ein betrunkener Punker einen Tisch mit einem Filzstift beschmieren würde. Er wolle wegen der Sachbeschädigung einen Strafantrag stellen. Gegen 1.30 Uhr traf eine Streife in der Kneipe ein. Der 24-Jährige sagte, dass er keinen Ausweis bei sich habe. Er wollte zudem nach Polizeiangaben auch keine Angaben zu seiner Person machen. Wie in solchen Fällen üblich, nahmen die Polizisten den Mann mit zur Wache, um seine Personalien festzustellen. Laut Polizei habe er "passiven Widerstand" geleistet: Die Beamten mussten ihn deshalb aus dem Peterwagen in die Davidwache tragen.

In der Wache forderte ihn der Polizeiobermeister auf, mehrere Piercings, die der 24-Jährige im Ohr trug, abzulegen. Dabei soll es sich um sogenannte Kreolen, also ringförmige Ohrringe handeln. Üblicherweise werden Personen, die festgenommen werden und in eine Zelle kommen, Gürtel und Schuhbänder abgenommen, damit diese sich nicht strangulieren können. "Das Ablegen von Schmuck ist keine Standardmaßnahme", sagt Polizeisprecherin Ulrike Sweden. Allerdings könne dies gerechtfertigt sein, wenn der Schmuck als gefährlicher Gegenstand angesehen werde, der Festgenommene sich damit selbst oder andere verletzen könnte. "Das ist aber immer eine Einzelfallentscheidung."

Auch der Aufforderung, die Ohrringe abzulegen, kam der 24-Jährige nicht nach. Der Beamte habe daraufhin eine Kneifzange genommen und den Ohrschmuck damit entfernt. Auch dabei habe sich der Festgenommene passiv verhalten. Später haben Kollegen blutende Wunden an den Ohren bei dem Festgenommenen festgestellt und den Vorfall angezeigt. Ob und inwieweit weitere Beamte beteiligt sind, ist Gegenstand der Ermittlungen. Sicher ist nur, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gegen insgesamt vier Polizisten eingeleitet hat. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers dem Abendblatt auf Nachfrage.

Der Strafrahmen für eine Körperverletzung im Amt beträgt drei Monate bis fünf Jahre Haft. Eine Geldstrafe wie bei Körperverletzung, die nicht "im Amt" begangen wird, ist somit nicht möglich. Bei einer Haftstrafe ab einem Jahr verliert ein Polizist seinen Beamtenstatus.