St. Georg. Sie haben die Sozialversicherung um 131 000 Euro betrogen. Darum hat das Amtsgericht St. Georg gestern einen 72-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, ein 47-Jähriger muss wegen Beihilfe eine Geldstrafe von 1260 Euro zahlen. Die Chefs einer Hamburger Reinigungsfirma räumten ein, 23 Arbeitnehmer anders als gemeldet nicht nur geringfügig beschäftigt und 190 Arbeitnehmer überhaupt nicht zur Sozialversicherung angemeldet zu haben. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge behielten sie meist ein.

Im Falle eines Geständnisses waren den Angeklagten Strafobergrenzen zugesichert worden. Der Staatsanwalt betonte allerdings selbstkritisch, dass diese prozessverkürzende Absprache nur zustande kam, weil der Fall über mehrere Jahre liegen geblieben war. Bei dem 72-Jährigen, der sich etliche Jahre am Staat bereichert habe und einschlägig vorbestraft sei, handele es sich um einen notorischen Betrüger. "Wenn Sie sich noch irgendetwas zuschulden kommen lassen", sagte die Richterin dem schwer kranken Mann, "landen Sie im Gefängnis."