Zwei angeklagte Lehrer müssen 3000 Euro Geldbuße zahlen

St. Georg. Er wirkt zerknirscht. Ein Pädagoge im Büßergewand. Warum er sich auf die Sache mit dem Abhören eingelassen hat, gerade er, der rechtskundige und erfahrene Lehrer der früheren Landesfinanzschule - Michael K. kann es nicht fassen. "Ich habe Mist gebaut", sagt der 58-Jährige.

Mist taugt wohl als saloppe Umschreibung für die Straftat, die die Staatsanwaltschaft ihm und Holger K., 54, zur Last legt. Die Kollegen hatten während einer Fortbildungsveranstaltung die Gespräche der Seminarteilnehmer - zwölf nebenamtliche Lehrer - ohne deren Wissen über ein an der Decke angebrachtes Mikrofon aufgezeichnet. Gestern standen sie wegen "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" vor dem Amtsgericht St. Georg.

Arne K., der Sohn von Michael K., hatte die Sache ins Rollen gebracht. Für eine Masterarbeit in Linguistik hatte er seinen Vater gebeten, an einem der vier Seminartage die Gespräche der Lehrgangsteilnehmer aufzeichnen zu dürfen. Heimlich, denn unter Beobachtung wären die Beobachteten womöglich irritiert, die Ergebnisse der studentischen Feldforschung verzerrt. Die unfreiwilligen Probanden sollten den kleinen Lauschangriff deshalb nachträglich genehmigen. "So etwas tut man doch nicht", habe er erst gedacht, doch weil sein Sohn von gängigen Methoden in der wissenschaftlichen Forschung sprach, habe er zugestimmt, sagt Michael K. Alles sei aufgezeichnet worden, der private Small Talk in der Pause, die Diskussionen im Unterricht. "Als ich es in der Morgenrunde offenbarte", sagt er, "blickte ich in entsetzte Gesichter." Zwar gaben die Lehrer widerstrebend ihr Plazet zur Verwertung der Aufnahmen. Doch ein unbehagliches Gefühl blieb. "Da habe ich Arne gesagt, dass er die Aufnahmen löschen und nichts für seine Arbeit verwenden soll." Damit war das Thema noch nicht vom Tisch. Frisch aus dem Urlaub zurück, erfuhr Michael K. von den gegen ihn und Holger K. eröffneten Disziplinarverfahren.

Im Strafverfahren, in dem eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich gewesen wäre, kommen sie mit einem blauen Auge davon. Gegen insgesamt 3000 Euro Geldbuße stellt das Gericht das Verfahren ein. Welche beamtenrechtlichen Konsequenzen jetzt auf die Pädagogen zukommen, ist offen.