Ein Kommentar von Matthias Gretzschel

Es ist ein Handel mit einem unguten Beigeschmack. Nachdem die Türkei schon seit Langem die Rückgabe der Sphinx von Hattuscha vergeblich gefordert hatte, setzte Kulturminister Ertugrul Günay seinen deutschen Amtskollegen Bernd Neumann mit einer handfesten Erpressung unter Druck: Sollte Deutschland nicht bereit sein, die Statue, die sich seit 1915 in Berlin befindet, in ihr Herkunftsland zurückzugeben, werde den Experten des Deutschen Archäologischen Instituts (DAI) die Grabungslizenz in Hattuscha entzogen. Im Mai gab Neumann nach, bezeichnete die Restitution jedoch als "freiwillige Geste", die sich selbstverständlich mit keinem anderen Fall vergleichen ließe.

Der Beigeschmack: Weder die Rechtsnachfolger des Osmanischen Reichs noch des Deutschen Kaiserreichs können ihre Eigentumsrechte am Kunstwerk klar belegen.

Manche vor dem Ersten Weltkrieg getroffenen Abmachungen sind gewiss fragwürdig, andererseits haben damals auch deutsche Archäologen viel dazu beigetragen, dass Schätze der Weltkultur gerettet werden konnten. Ihre Nachfolger vom DAI setzen diese Arbeit auf höchstem Niveau fort. Entzöge die Türkei ihnen die Grabungslizenz, würden sie ihrem großartigen Kulturerbe am meisten schaden.

Günay hat übrigens nun seinen Teil der Abmachung eingelöst: Die Rückgabe werde die Kulturbeziehungen stärken, Grabungslizenzen seien natürlich kein Problem.