Neustadt. Das Amtsgericht Mitte hat eine 34-jährige Haushaltshilfe wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Magdalena F. aus der Wohnung ihrer im März 2010 verstorbenen Dienstherrin unter anderem ein Schmuckkästchen gestohlen hatte. Vom Vorwurf des versuchten Betruges sprach der Richter die Angeklagte jedoch frei. Es sei ihr nicht nachzuweisen, dass sie wenige Tage nach dem Tod der wohlhabenden 86-Jährigen einen Verrechnungsscheck über 10 000 Euro unberechtigt habe einlösen wollen. Ebenfalls habe nicht aufgeklärt werden können, ob Magdalena F. 10 000 Euro Bargeld aus der Wohnung an sich genommen habe. Die Staatsanwältin hatte ein Jahr Freiheitsstrafe gefordert.