Ein Kommentar von Dirk Steinbach

Es war keine Überraschung mehr: Der FC St. Pauli wird nach dem Willen des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) für den Becherwurf eines Zuschauers auf einen Linienrichter mit einem Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestraft. Eine Entscheidung, die auf geltenden Regeln fußt und doch nicht richtig ist.

Der Kiezklub hat Einspruch eingelegt und darf sich vereinsübergreifender Unterstützung erfreuen. Sogar Vertreter des Lokalrivalen HSV bekundeten ihre Solidarität. Es handelt sich um eine Allianz des Guten, die sich gegen ein Exempel für die Null-Toleranz-Politik des Verbands wendet. Gegen die bürokratische Umsetzung von festgeschriebenen Konsequenzen, die jegliches Gespür vermissen lassen.

Selbstverständlich muss nach Meinung aller Fußballexperten verhindert werden, dass Unparteiische attackiert werden. Gewalttätiges Verhalten hat auch in Stadien nichts verloren. Dass diese Einsicht bei den Fehlgeleiteten in den Arenen durch die verkündete Strafe erzielt werden kann, ist allerdings mehr als fraglich.

Das Urteil trifft - wenn es bestehen bleiben sollte - den Verein und sämtliche Fußballfans, die sich auf das Nordderby gefreut haben. Nicht nur aufseiten St. Paulis, sondern auch beim Gegner Werder Bremen. Eine Zulassung der Gästefans würde nämlich einen finanziellen Vorteil für St. Pauli bedeuten, meint der DFB. Außerdem könne niemand garantieren, dass St.-Pauli-Fans dann nicht auf Umwegen doch ins Stadion kämen. Begründungen, die das fehlende Gespür nur unterstreichen.