Wegen Sachbeschädigung muss sich eine 64-Jährige vor Gericht verantworten. Sie soll einen Schaden von mindestens 5000 Euro verursacht haben.

Hamburg. Das ist ein drastischer Fall von Selbstjustiz. Eine 64 Jahre alte Frau soll ein Auto zerkratzt und so einen Schaden von 5000 Euro verursacht haben. Hannelore L. wollte einen Falschparker "bestrafen", behauptet eine Zeugin. Die Staatsanwaltschaft legt ihr eine Sachbeschädigung zur Last.

Laut Anklage schrammte Hannelore L. am 11. Juni 2010 mit einem Kleiderbügel an einem an der Brahmsallee (Harvestehude) abgestellten Golf vorbei. Weil sie Einspruch gegen einen Strafbefehl über 800 Euro eingelegt hatte, ist der Fall vor dem Amtsgericht Mitte gelandet.

Eine Zeugin berichtete am Freitag, die Dame habe offenbar mit gerade aus der Reinigung abgeholter Kleidung über dem Arm die Straße gewechselt und dann mit einem Eisenbügel das Auto seitlich und hinten beschädigt. Sie sei der Frau hinterhergelaufen und habe sie vor ihrem Wohnhaus zur Rede gestellt. Mit den Worten "Das ist doch Selbstjustiz, wo kommen wir denn da hin?", habe sie ihr ins Gewissen geredet. Darauf habe die 64-Jährige entgegnet: "Der Fahrer hat falsch geparkt, deshalb musste ich ihn bestrafen." Hannelore L. schüttelte während der Aussage den Kopf. Sie sei Juristin, und das alles werde für die Zeugin "noch ein Nachspiel haben", sagte sie.

Das Angebot der Richterin, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen, lehnte die 64-Jährige ab. Sie bestreitet den Tatvorwurf. "Ich hatte keine Kleiderbügel dabei, war gar nicht in der Reinigung, sondern hatte eine gerade gekaufte Bettdecke überm Arm", sagte die Angeklagte. Und das könne auch eine Nachbarin bestätigen.

Die Verhandlung wird am 19. April mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt.