Zu vier Jahren Haft verurteilt das Hamburger Landgericht einen heute 19-jährigen Schläger. Seine jüngeren Mittäter kommen auf Bewährung frei.

Neustadt. Schluchzend verlässt die Mutter den Gerichtssaal, gerade ist ihr Sohn zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Eine laute Wehklage, die da am vorläufigen Ende einer langen kriminellen Karriere ertönt. Doch hätte es soweit kommen müssen? Wie in ähnlich gelagerten Fällen roher Jugendgewalt waren auch im Fall von Zana D. die Vorzeichen erkennbar: Zweimal ist der 19-jährige Schläger verurteilt, viel häufiger ist gegen ihn ermittelt worden, inzwischen stuft ihn die Staatsanwaltschaft als Intensivstraftäter ein. Nachdem Zana D. am 5. Juni den vorerst letzten Beweis seiner Brutalität ablieferte: Er und sein Freund Mesut S. hätten den halbseitig gelähmten Thorsten L. grundlos fast tot geprügelt.

Gestern fliegt Zana D. im Landgericht die Untat um die Ohren. Die Vorsitzende Richterin hat mit jungen Gewalttätern nicht allzu viel Nachsicht: Den Jungfernstieg-Totschläger Elias A. hat sie im Dezember für sechs Jahre in Haft geschickt. Zana D. kassiert vier Jahre Jugendstrafe, zudem muss der alkoholkranke junge Mann in die Entzugsklinik. Gegen Mesut S., damals 17, heute 18 Jahre alt, verhängte die Kammer eine zweijährige zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe.

Es war nicht nur Thorsten L., den die betrunkenen Jugendlichen in jener Nacht attackierten. In einem Harburger Fußgängertunnel hatte ein Radfahrer Zana D. versehentlich angerempelt. Da fühlten sich die Jugendlichen provoziert, Schläge und Tritte prasselten auf den Mann nieder, dem nur die Flucht gelang, weil ihn Augenzeugen in ihre Mitte nahmen und aus dem Tunnel geleiteten. Sogleich fanden sie ein neues Opfer, einen Mann, dem Zana D. mit einem "kampfsportartigen Tritt" in den Rücken sprang. Er streifte ihn aber nur.

Thorsten L. lehnte in diesem Moment am Treppengeländer. Nach einem Schlaganfall 2004 hatte der 43-Jährige in der Reha gelernt, seine Hand wieder zu benutzen und leichte Arbeiten zu übernehmen. Er hatte gerade auf dem Harburger Binnenhafenfest gefeiert und wollte nur nach Hause. "Ohne jeden Grund" habe Zana D. Thorsten L. angegriffen, so das Gericht. Nach einem Faustschlag sei das Opfer "wie ein Baum" zu Boden gegangen. Dann kam auch Mesut S. und trat ihm von oben mit voller Wucht einmal auf den Kopf. Während Mesut S. flüchtete, ließ Zana D. noch immer nicht von ihm ab. Er setzte sich auf seinen Körper, fixierte ihn mit der einen Hand und schlug ihm mit der anderen ins Gesicht. Die Tat warf Thorsten L. völlig aus der Bahn. Neben mehreren Gesichtsbrüchen stieg das Risiko eines weiteren Schlaganfalls, eine Hand ist spastisch verformt. Er ist hilfloser denn je, leidet unter Kopfschmerzen und Schwindel. Die Schuhe kann er sich nicht mehr allein zubinden. Seine Peiniger müssen ihm nun je 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Die Kammer erkannte nur im Fall von Zana D. auf einen versuchten Totschlag, seine Sinne habe der Alkohol nicht vernebelt, er habe vielmehr den Tod von Thorsten L. billigend in Kauf genommen und nach den Fußtritten weitergeprügelt. Strafschärfend auch die Vorbelastungen: Schon bei Nichtigkeiten raste Zana D. aus, je betrunkener, desto brutaler. Auf dem Hamburger Dom verprügelte er zuletzt sogar eine junge Frau. Das Gericht hat ihn nun in Therapie geschickt, um vor allem weitere Gewalttaten zu verhindern.

Im Fall von Mesut S. indes legte die Kammer dem Urteil aufgrund der hohen Alkoholisierung eine verminderte Steuerungsfähigkeit zugrunde und verurteilte ihn auch deshalb nur wegen gefährlicher Körperverletzung. Auch seine "ernsthafte Reue" spreche für ihn.

Während der Urteilsverkündung schüttelt Zana D. seinen an den Seiten rasierten Kopf. "Was soll das? Das ist unglaublich", zischt er. Mesut S. starrt betroffen gen Boden und schweigt. Auch das lässt tief blicken.