Angeklagter bittet um ein “gerechtes Urteil“. Verteidigerin sieht verminderte Steuerungsfähigkeit.

Neustadt. Es war ein unfassbar brutales Verbrechen: Erst schlug er seinem Opfer mit einem Hammer zwölfmal auf den Kopf, dann erstickte er den Kioskbesitzer im Keller des Ladens an der Langenhorner Chaussee mit einer Plastiktüte - und ergriff mit ein paar Zigaretten, etwas Alkohol und rund 700 Euro Beute die Flucht.

Gestern forderten Staatsanwaltschaft und Nebenklage vor dem Landgericht lebenslange Haft für den 38 Jahre alten mutmaßlichen Mörder. Florian S. habe den Mord an dem 54-jährigen Familienvater im September 2010 minutiös geplant, sagte der Staatsanwalt. Zudem erfülle die Bluttat gleich mehrere Mordmerkmale - Habgier, Heimtücke und das Ermöglichen einer anderen Straftat. Auch deshalb könne eine Schwere der Schuld festgestellt werden. Sollte das Gericht dieser Argumentation folgen, wäre eine Entlassung bereits nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Den Entschluss zum Überfall habe der Mann am Abend vor der Tat gefasst. Zunächst habe er dem 54-Jährigen zum Schein - wie schon öfter zuvor - einen DVD-Player zum Verkauf angeboten. "Dieses Vertrauen nutzte er planmäßig aus", sagte der Staatsanwalt. Als das Opfer abgelenkt war, habe der Mann mit dem Hammer zugeschlagen. Unmittelbar nach der Tat habe er sogar noch Kunden in dem Laden bedient und den Anruf der Ehefrau seines Opfers entgegengenommen. "Das lässt auf eine eiskalte Handlungsweise schließen." Wie schon an den vorherigen Verhandlungstagen erschien Florian S. auch gestern im schicken, grauen Anzug. In seinem Schlusswort bat er das Gericht um ein "gerechtes Urteil". Kurz vor der Tat sei "alles aus dem Ruder gelaufen", er habe wieder Drogen genommen, seine Frau habe sich von ihm getrennt. "Ich war nicht mehr ich selbst", sagte er. "Mir fehlen die Worte. Eine Entschuldigung allein reicht nicht."

Seine Verteidigerin argumentierte, ihr Mandant sei zum Tatzeitpunkt wegen einer Persönlichkeitsstörung vermindert steuerungsfähig gewesen, was die Verhängung einer Freiheitsstrafe von unter 15 Jahren möglich mache. Den Tötungsvorsatz habe er erst im Laufe des Geschehens gefasst. "Bei der Tat ist etwas explodiert, was sich lange bei ihm aufgestaut hatte." Das Urteil wird am Freitag verkündet.