Erneut stellt die Justiz das diakonische Konzept des Dritten Weges infrage.

Winterhude. Vor dem Landesarbeitsgericht hat der Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger Nordelbien (VDKA-NEK) die nächste Schlappe kassiert: Die Richter entschieden, dass Streikaufrufe in kirchlichen Einrichtungen nicht grundsätzlich verboten sind. Damit folgten sie der Auffassung des Arbeitsgerichts und wiesen die Berufung zurück.

Hintergrund: Der Marburger Bund hatte die Ärzte des Bergedorfer Bethesda-Krankenhauses im Sommer 2009 zu einer Arbeitsniederlegung aufgerufen. Der VDKA-NEK wollte darauf vor Gericht ein Verbot von Streikaufrufen und Streiks erwirken. Streiks stünden im Widerspruch zum Konzept des Dritten Weges der Kirchen, wonach die Führung von Arbeitskämpfen mit dem Wesen des kirchlichen Dienstes unvereinbar sei. Dieser Argumentation folgten die Richter nicht. Begründung: Sind die Arbeitsbedingungen wie im Fall der Mitgliedseinrichtungen des VKDA-NEK tariflich geregelt, rechtfertige das Selbstbestimmungsrecht der Kirche kein generelles Streikverbot. Die Geschäftsführerin des Hamburger Landesverbands des Marburger Bundes, Angela Dickhöver-Döring, begrüßte das Urteil. "Wir sind gespannt, ob das Verfahren vorm Bundesarbeitsgericht fortgesetzt wird." Die Richter hatten die Revision zugelassen.

In einem ähnlichen Fall hatte das Arbeitsgericht vor einer Woche entschieden, dass auch Beschäftigte des Agaplesion-Diakonieklinikums Hamburg streiken dürfen. Dort hatte die Gewerkschaft Ver.di sechsmal zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen. Das Klinikum kündigte Berufung an.