Landgericht muss neu entscheiden, wie lange Yakup M., 22, in Haft bleibt

Neustadt. Sie waren zu dritt und sie kannten keine Gnade: Weil er seine Drogenschulden nicht begleichen wollte, töteten drei junge Männer den 17 Jahre alten Kirk M., indem sie ihn mit einem Spanngurt strangulierten und eine Gemüsezwiebel in den Hals steckten. Die Leiche des erstickten Schülers verbrannten sie Mitte April 2008 anschließend auf einer Müllkippe.

Einer der Totschläger, die zu Jugend- und Freiheitsstrafen zwischen acht und neuneinhalb Jahren verurteilt worden waren, steht seit gestern erneut vor Gericht: Yakup M., 22. Ihn hatte das Landgericht am 7. Oktober 2009 zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt.

Gegen das Strafmaß hatten seine Verteidiger erfolgreich Revision eingelegt. Im Oktober 2010 verwies der Bundesgerichtshof (BGH) den Fall an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurück. Denn die Höhe der vom Landgericht verhängten Strafe stütze sich ohne ausreichende Begründung auf die Annahme "schädlicher Neigungen". Außerdem habe die Kammer nicht hinreichend gewürdigt, dass sich Yakup M. "spontan" zur Mitwirkung an der brutalen Tötung entschlossen habe und in einem frühen Stadium des Verfahrens sein Schweigen gebrochen habe. Nach Überzeugung der ersten Instanz hatte Yakup M. die Tathandlungen durch Sprünge auf den Rücken des hilflosen Opfers unterstützt.

Wie schon während der Hauptverhandlung, verfolgte gestern die Mutter des getöteten Kirk den Prozess, der mit der Verlesung des Urteils und diverser Gutachten begann. Eine Entscheidung wird am Montag erwartet.