Familienvater war durch Kugelbombe gestorben. Geldstrafe für mutmaßlichen Böller-Verkäufer

Neustadt. Glimpflich ist Frank H. davongekommen. Der Mann, der unter dem Verdacht stand, seinem Freund Arne V. jene Kugelbombe verkauft zu haben, durch die dieser am Silvesterabend 2009/2010 ums Leben kam (wir berichteten). 2000 Euro Bußgeld muss Frank H. an eine Opferhilfe-Einrichtung zahlen. Und 3600 Euro Geldstrafe sind fällig - aber nur, wenn der Angeklagte innerhalb von zwei Jahren noch einmal straffällig wird.

Frank H. ist am Freitag lediglich wegen des Besitzes eines weiteren illegalen Sprengkörpers angeklagt und verurteilt worden. Dass auch die illegale Bombe, die V. zündete, von ihm gestammt habe, sei nicht nachzuweisen. Das konstatierte der Amtsrichter bereits vor Eröffnung der Verhandlung.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall zunächst als fahrlässige Tötung angeklagt. Frank H., 51, wurde verdächtigt, seinem damals 38 Jahre alten Bekannten V. das Kategorie-4-Feuerwerk, das nur Pyrotechniker bedienen dürfen, verkauft zu haben - obwohl er wusste, dass ein unsachgemäßer Gebrauch für ihn oder andere Umstehende tödlich enden könnte.

Tatsächlich traf die Sprengladung Arne V. am Kopf. Drei Monate kämpfte er um sein Leben, dann schalteten die Mediziner die Geräte ab. Es gab keine Hoffnung mehr.

Im kleinen Amtsgerichtssaal war von den Vorfällen um den jungen Familienvater nun kaum noch die Rede. Die Anklage wegen fahrlässiger Tötung war nicht zugelassen worden. Es ging lediglich noch um einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. "Wir sitzen hier wegen eines tragischen Falles, der aber nicht Gegenstand des Verfahrens ist und mich auch nicht bei der Urteilsfindung zu leiten hat", so der Richter. Denn der Staatsanwaltschaft war es offenbar nicht gelungen, den Verdacht, dass H. die Bombe verkauft hat, zu konkretisieren. Eine Frage stellten sich die Verwandten des Getöteten: Warum hatte es keine intensiveren Ermittlungen zur Herkunft der Kugelbombe gegeben? Dass Frank H. einen pyrotechnischen Gegenstand besitzt, war bei der Hausdurchsuchung nach dem tödlichen Unfall aufgefallen. Den Besitz dieses zweiten Knallkörpers gab Frank H. zu, zu allem anderen wollten sich weder er noch sein Anwalt äußern.