Eigentlich sollten die zum Teil teuren Warteschleifen am Telefon schon ab Mitte 2011 kostenlos sein. So hatte es die Bundesregierung geplant. Doch mit dem Verweis auf "technische Probleme" haben die Unternehmen noch eine Übergangsfrist von mindestens zwölf Monaten ausgehandelt. Überzeugend klingen die Argumente der Firmen nicht. Schließlich kommt die Änderung des Telekommunikationsgesetzes nicht aus heiterem Himmel. Die Unternehmen hatten ausreichend Zeit, sich auf die neuen Regeln einzustellen. Ohnehin muss es mehr als nachdenklich stimmen, wenn Firmen für nicht erbrachte Leistungen - wie das nervenaufreibende Warten auf einen Ansprechpartner am Telefon - Geld verlangen. Kundenfreundliches Verhalten sieht anders aus.

Insgesamt weisen die Regelungen, die vom Bundeskabinett gestern beschlossen wurden, aber in die richtige Richtung. So wird der Wechsel zu einem neuen Telekommunikationsunternehmen deutlich einfacher. Endlich kann man ohne Probleme sowohl die alte Festnetz- als auch die vertraute Handynummer mitnehmen. Hier hatte es bisher häufig Schwierigkeiten gegeben. Zudem darf das Telefon laut Gesetz bei einem Anbieterwechsel noch maximal einen Tag lang ausfallen - in diesem Punkt kann man auf die Erfahrungen in der Praxis gespannt sein. Es dürfte - wie schon in der Vergangenheit - zu Konflikten zwischen dem früheren und dem neuen Anbieter kommen. Wer trägt die Schuld an der Verzögerung beim Anschluss? Der Streit darüber wird wohl auch künftig auf dem Rücken vieler Kunden ausgetragen.