Ein Kommentar von Hans-Juergen Fink

Dass jetzt im Fall des Budge-Palais (heute: Musikhochschule) eine finanzielle Einigung mit den Erben des jüdischen Ehepaares Emma und Henry Budge offenbar bevorsteht, ist eine gute Nachricht. So bleibt der Stadt wenigstens an dieser Stelle der Makel erspart, weiterhin vom Nazi-Unrecht des testamentswidrigen Billigerwerbs im Jahr 1937 und der Feigenblatt-"Wiedergutmachung" von 1952 profitieren zu wollen.

Eine Paketlösung ist definiert, die auch eine Entschädigung für den aus dem Palais stammenden Spiegelsaal (heute im Museum für Kunst und Gewerbe) und eine historische Puppenstube enthält. Die Höhe der Entschädigung legt der neue Senat fest.

Warum ist eine solche Entschädigung auch 66 Jahre nach Kriegsende notwendig? Weil während der Jahre der Judenvernichtung in den Nazi-KZs Hamburger zu Tausenden von "arisierten" Firmen und verlassenen Wohnungen sowie Hunderttausende vom Eigentum der zur Ermordung abtransportierten Juden profitierten, erworben als Schnäppchen bei Auktionen von jüdischem "Umzugsgut". Hamburg und viele seiner Einwohner haben damals eine Schuld aufgehäuft, die kaum thematisiert und nie wirklich abgetragen wurde.

Ein klarer Umgang mit erkanntem Raubgut sorgt dafür, dass die Verbrechen von einst nicht im Nebel kollektiven Totschweigens verschwinden. Dieses Erinnern sind wir den Opfern schuldig.