St. Georg. Das Finanzgericht Hamburg arbeitet fleißig und schnell. In keinem anderen Bundesland, abgesehen von Bremen (Stand 2009), werden Verfahren so effizient erledigt wie in Hamburg. Nun ist es den Finanzrichtern gelungen, die durchschnittliche Verfahrensdauer noch weiter zu senken. Nach Angaben des Gerichts lag sie 2010 bei 10,1 Monaten, in vorläufigen Rechtsschutzverfahren sogar nur bei 3,5 Monaten. Dabei hätten die Kammern im Vorjahr in 50 rechtlich schwierigen Verfahren die Revision an den Bundesfinanzhof zugelassen und elfmal den Europäischen Gerichtshof angerufen. Damit leiste Hamburg "wertvolle Beiträge zur einheitlichen Auslegung und Anwendung des Europäischen Rechts", so das Gericht.