Der Haltestellenwärter hatte erfolgreich auf Weiterbeschäftigung nach seinem 65. Geburtstag geklagt. In der zweiten Instanz verlor er

Barmbek-Süd. Die erste Runde im Streit um die Zwangsrente war an ihn gegangen, der Haltestellenwärter der Hochbahn frohlockte: Er müsse mit 65 Jahren nicht in den Ruhestand gehen, hatte das Hamburger Arbeitsgericht im September entschieden. Carlos A.-R. dürfe so lange arbeiten, wie er wolle. Und genau das wollte er.

Die Freude über die Entscheidung währte nicht lange. Gestern wies das Landesarbeitsgericht die Klage in der nächsten Instanz ab: Ein zwangsweises Ausscheiden aus dem Berufsleben mit 65 Jahren stelle keine Altersdiskriminierung dar, so die Richter. Im Klartext: Carlos A.-R. wird jetzt Rentner. Er hatte bereits neun Monate vor seinem 65. Geburtstag im Mai 2010 die Hochbahn gebeten, auch nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeiten zu dürfen. Sein Arbeitgeber lehnte mit Verweis auf den Manteltarifvertrag ab. Carlos A.-R. zog vor Gericht. "Ich will noch nicht aufhören", sagte er damals dem Abendblatt. Er liebe seinen Job. Vier Stunden täglich saß der Haltestellenwärter vor den Monitoren mit den Bildern der Überwachungskameras, vier weitere stand er am Bahnsteig. Er fühle sich geistig fit, wolle noch zwei Jahre arbeiten Das Arbeitsgericht entschied zu seinen Gunsten: Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb ein Arbeitnehmer einen Tag vor Erreichen der Altersgrenze voll eingesetzt werde, einen Tag später jedoch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen soll. Die Hochbahn legte prompt Berufung ein.

Und trug nun, wie von Rechtsexperten erwartet, den Sieg davon: Das Erreichen der Regelaltersgrenze rechtfertige die Befristung des Arbeitsverhältnisses. Ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz liege nicht vor. Ziel der Hochbahn sei es, die Beschäftigung gerecht auf die Generationen zu verteilen und die Arbeitslosigkeit zu reduzieren, so das Gericht.

Gelohnt hat sich die Klage für Carlos A.-R. dennoch: Ein dreiviertel Jahr bezog er weiter sein Gehalt, obendrauf die Rente. Zwar hat das Gericht eine Revision beim Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen. "Wir warten aber die schriftliche Urteilsbegründung ab, entscheiden dann über eine Nichtzulassungsbeschwerde", sagt sein Anwalt Sebastian Schroeder. Vielleicht ist das letzte Wort in der Sache doch noch nicht gesprochen.