Wir geben Ihnen alle wichtigen Antworten auf Fragen zur Wahl

Hamburg. Wie kann ich meine Stimme abgeben, wenn ich am Sonntag plötzlich krank werde und es nicht mehr bis ins Wahllokal schaffe? Antworten auf diese und andere wichtige und interessante Fragen rund ums Kreuzchenmachen lesen Sie im Folgenden:

1. Was muss ich zur Wahl mitbringen?

Die Wahlbenachrichtigungskarte und vorsorglich einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass).

2. Was tue ich, wenn ich noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?

Wenn Sie im Wahlberechtigtenverzeichnis stehen, können Sie auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte unter Vorlage eines Lichtbildausweises im Wahllokal wählen. Sollten Sie nicht im Wahlberechtigtenverzeichnis Ihres Wahllokals stehen, kann die Wahldienststelle nur noch in einem besonderen Ausnahmefall einen Wahlschein ausstellen.

3. Darf ich auch in einem anderen Wahllokal wählen als in dem mir zugewiesenen?

Nur wenn Sie auf Antrag bereits einen Wahlschein erhalten haben, können Sie in jedem Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen - aber in keinem anderen Wahlkreis.

4. Wie bekomme ich heraus, in welchem Wahllokal ich wählen muss, wenn ich meine Wahlbenachrichtigungskarte verloren habe?

Rufen Sie bei der Wahl-Hotline des Telefonischen Hamburg-Services 42 82 80 (9 bis 18 Uhr) an oder nutzen Sie den Wahllokalfinder über das Internet ( www.hamburg.de/hamburg -wahlen/1751202/wahllokal-finden.html).

5. Was mache ich, wenn ich erkranke oder aus dringenden Gründen verreisen muss?

Dann können Sie noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag die Briefwahl beantragen. Mit schriftlicher Vollmacht kann eine von Ihnen beauftragte Person die Wahlunterlagen im Wahllokal abholen. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen noch am Wahltag bis spätestens 18 Uhr eingegangen sein; geben Sie sie am besten in der Wahldienststelle ab (Infos dazu unter 42 82 80).

6. Wie viele Wahllokale gibt es in Hamburg?

1284, davon fünf Sonderwahlbezirke mit einem "beweglichen Wahlvorstand" (in größeren Pflege-Einrichtungen). Für die Stimmabgabe sind die Wahllokale von acht bis 18 Uhr geöffnet, anschließend findet in den Wahllokalen und Briefauszählzentren die öffentliche Auszählung am Wahltag zur Feststellung der vorläufigen Verteilung der Bürgerschaftssitze statt. Rund 17 000 Ehrenamtliche führen die Wahl am Wahltag durch und zählen später die Stimmen aus.

7. Wie viele Stimmen habe ich?

Es gibt vier Stimmzettel. Auf jedem Stimmzettel können bis zu fünf Stimmen vergeben werden. Bitte machen Sie die Kreuze möglichst deutlich, um den Wahlvorständen das Auszählen zu erleichtern.

8. Was passiert, wenn ich den Stimmzettel falsch ausfülle?

Sie bekommen dann einen neuen Stimmzettel, nachdem Sie Ihren alten im Beisein des Wahlvorstandes zerrissen haben.

9. Kann ich bei der Auszählung der Stimmen zuschauen?

Ab 18 Uhr kann jeder den Briefwahlvorständen in den Auszählzentren der Bezirksämter und allen 1284 Vorständen in den Wahllokalen bei der Auszählung zur Feststellung der vorläufigen Verteilung der Bürgerschaftssitze zusehen. Die aktualisierten Ergebnisse sind am Sonntag ab 18 Uhr auch im Internet abrufbar (unter www.statistik-nord.de/wahlen2011 oder www.wahlen-hamburg.statistik-nord.de ). Die Auszählung der Stimmzettel mit den Wahlkreislisten zur Bürgerschaftswahl, den Landeslisten, den Bezirkslisten und den Wahlkreislisten zur Wahl zu den Bezirksversammlungen kann von Montag bis Mittwoch in den Auszählzentren beziehungsweise in den Wahllokalen beobachtet werden.

10. Wann stehen die Ergebnisse in Hamburg fest?

Der voraussichtliche Ablauf der Auszählung sieht wie folgt aus: Am Wahlabend gibt es wahrscheinlich bis Mitternacht zunächst das Ergebnis der Auszählung zur Feststellung der vorläufigen Verteilung der Bürgerschaftssitze. Am Montag folgt bis 18 Uhr die Bekanntgabe der Gewinner der 71 Wahlkreismandate in der Bürgerschaft. Am Dienstag wird ab Mittag das vorläufige Wahlergebnis der Bürgerschaftswahl einschließlich der Verteilung aller 121 Sitze auf die Personen bekannt gegeben. Ab Mittwochmittag soll es Informationen zur Verteilung der Bezirksmandate in den sieben Bezirksversammlungen geben. Am Mittwochabend sollen die Gewinner der Bezirksmandate in den sieben Bezirksversammlungen feststehen; anschließend erfolgt die Bekanntgabe der vorläufigen Ergebnisse der Bezirksversammlungswahl.

11. Wo kann ich mich am Wahltag informieren?

Die Wahl-Hotline des Telefonischen Hamburg-Service (42 82 80) ist am Sonnabend und am Wahlsonntag jeweils von neun bis 18 Uhr für die Wähler geschaltet.