St. Georg. Das Amtsgericht St. Georg hat einen Lkw-Fahrer, 45, wegen fahrlässigen Eingriffs in den Bahnverkehr zu 800 Euro Strafe verurteilt. Laut Gericht hatte er die 4,6 Meter hohe U-Bahn-Brücke Saarlandstraße mit einem auf dem Laster montierten Kran gerammt. Durch den Aufprall hatten sich die Gleise sieben Zentimeter verschoben. Schlimmeres konnte nur deshalb verhindert werden, weil zufällig ein Inspektionsteam der Hochbahn auf der Brücke im Einsatz war.