Neustadt. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Revision gegen das Urteil im Niendorfer "U-Bahn-Schläger"-Fall zurückgezogen. "Aus unserer Sicht hat nach gründlicher Prüfung das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg, da Rechtsfehler im Urteil nicht erkennbar sind", sagte Wilhelm Möllers, Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Das Landgericht hatte Patrick W., 30, und Nehat H., 33, im Dezember vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen und sie lediglich wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Geldstrafe verurteilt. Bei einer Auseinandersetzung am 29. Mai auf dem U-Bahnsteig Niendorf-Markt hatten sie Mathias R. so schwer verletzt, dass er für immer behindert bleiben wird. Laut Anklage hatte einer von ihnen die Freundin des Opfers zuvor belästigt. In der Beweisaufnahme bestätigte sich das nicht. Das Gericht urteilte, die Männer hätten in "Notwehr" gehandelt, nachdem sich der 40-Jährige in bedrohlicher Haltung genähert hatte.

Eine Chance, dass der Bundesgerichtshof das Urteil kassiert, besteht dennoch: Die Revision von Nebenkläger Mathias R. läuft weiter.