1025 Beamte klagten gegen Mehrarbeit - die ersten 22 bekamen jetzt recht

Hamburg. Hamburg hat seinen Feuerwehrleuten im Einsatz jahrelang zu viele Stunden aufgebrummt und muss die Beamten nun finanziell entschädigen. Das Oberverwaltungsgericht gab gestern 22 Feuerwehrleuten in ihren Berufungsverfahren recht und verpflichtete die Stadt, Ausgleichszahlungen zwischen 600 und 2510 Euro zu leisten. Zwei Klagen wurden abgewiesen. Die insgesamt 24 Fälle gelten als Musterverfahren in dem langjährigen Streit zwischen der Stadt und den Beamten und haben weitreichende Auswirkungen: Insgesamt hatten 1025 Beamte Klage eingereicht.

Die Hansestadt hatte die Arbeitszeit für Feuerwehrleute 1998 von 48 auf durchschnittlich 50 Stunden pro Woche erhöht. Der Europäische Gerichtshof entschied jedoch im Juli 2005, dass dies gegen die Arbeitszeitrichtlinien der Europäischen Union verstößt: Aus Gründen des Gesundheitsschutzes dürfe die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten.

Von September 2005 an senkte die zuständige Innenbehörde die Arbeitszeit wieder auf 48 Wochenstunden. Zwischen 2001 und 2005 verlangten mehrere Hundert Feuerwehrbeamte von der Innenbehörde, die rechtswidrig geleistete Mehrarbeit durch Freizeit oder Geld auszugleichen. Dies lehnte die Behörde ab. Die Beamten hätten jedoch sowohl einen europarechtlichen als auch einen beamtenrechtlichen Anspruch auf Entschädigung, urteilte jetzt das Oberverwaltungsgericht. Einen Anspruch auf Schadenersatz hätten die Feuerwehrleute aber nur von 2001 an.

Die Hansestadt werde jetzt prüfen, ob eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht Sinn habe, sagte der Leiter des Personalamts, Volker Bonorden. Wenn nicht, werde sich die Stadt mit den Klägern im Sinne der Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts finanziell einigen. Das kann teuer werden: Wenn Hamburg jedem klagenden Feuerwehrmann nur 600 Euro zahlen müsste, wären es insgesamt mehr als 600 000 Euro.

Einen Freizeitausgleich werde die Stadt allerdings nicht anbieten, da sonst der Betrieb der Feuerwehr zusammenbrechen würde, sagte Bonorden. Ähnlich hatte bereits das Oberverwaltungsgericht argumentiert: Es entschied zwar, dass die Beamten grundsätzlich durch Freizeitausgleich zu entschädigen seien. "Die Beklagte könne aber die Beamten aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht vom Dienst freistellen, weil dann nicht genügend Einsatzkräfte zur Verfügung stünden", hieß es.