Hamburg. Der Tod des völlig unterernährten Säuglings Lara-Mia wird am 30. März den 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig beschäftigen. Die Staatsanwaltschaft hatte das Urteil des Landgerichts Hamburg angefochten. Als das Mädchen am 11. März 2009 tot in der Wilhelmsburger Wohnung gefunden wurde, wog es nur noch 4,8 Kilo. Trotzdem schickte das Landgericht die Eltern nicht ins Gefängnis. Es verurteilte die Mutter zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Ihr Ex-Freund erhielt neun Monate auf Bewährung.